10:49 / 25. August 2016

Abwasserwerk der Verbandsgemeindeverwaltung Linz.

Die letzten Starkregenereignisse haben gezeigt, dass es wichtig ist sich gegen den Rückstau des Abwassers in den Kanälen zu schützen.



Das Abwasserwerk weist nochmals besonders daraufhin, dass die Grundstückseigentümer sich selbst gegen den Rückstau des Abwassers schützen müssen. Auf die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung –Allgemeinde Entwässerungssatzung- der Verbandsgemeinde Linz am Rhein vom 01.03.2013 wird hingewiesen.


Dagmar Stirba
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein


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