11:00 / 21. September 2021

Mit neuen Indikatoren Corona berechnen

Corona-Indikatoren | Erstmals grafische Übersicht durch den Kreis

Zunächst die Fakten für heute (20. September 2021):

  • Die Inzidenz liegt bei 84,6,
  • die Hospitalisierung bei 1,6 und
  • die Intensivkapazität bei 4,52%.

Damit befindet sich unser Gebiet in allen drei Kategorien in Warnstufe 1 und folglich auch insgesamt in Warnstufe 1.

Mit den neuen Regelungen wird ja in Rheinland-Pfalz nicht mehr nach Stadt, kreisfreien Städten oder Kreis gerechnet, sondern nach sogenannten "Versorgungs-Gebieten". Bei uns ist das das „Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald“ – und somit deutlich größer als nur der Kreis.

Neue Leitindiktatoren für Corona-Warnstufen

Erstmals lieferte der Kreis Neuwied heute auch „Charts“ für die beiden neuen Leitindikatoren mit. Sie zeigen, dass die Entwicklung der vergangenen Tage Anlass zu vorsichtigem Optimismus gibt. Das bedeutet natürlich keineswegs Entwarnung: Nach wie vor sollte jede/r weiterhin die wichtigsten Regeln einhalten. Und die kennen wir alle schon seit gefühlten Ewigkeiten.

Maske tragen, Abstand halten und – wo nötig – testen lassen. Und, das Allerwichtigste: Impfen, impfen, impfen!

Die neuen Corona-Kennzahlen | Grafik © Kreis Neuwied 21. 9. 2021

Die drei Kriterien, nach denen nun die Warnstufen errechnet werden. | Grafik © Kreisverwaltung Neuwied (20. 9. 2021)

Aktualisierte Quarantäne-Regeln

Darüber hinaus hat das Land am vergangenen Freitag sehr kurzfristig eine neue Absonderung-Verordnung erlassen, die auch bereits im Bereich des Gesundheitsamtes des Kreises praktiziert bzw. angewendet wird. Statt des furchtbar bürokratischen Wortes „Absonderung“ könnte man natürlich auch einfach „Quarantäne“ sagen.

Den Wortlaut der Verordnung – in bestem Verordnungs-Deutsch – finden Sie HIER. Ihn können Sie sich natürlich auch, wie immer, dort herunterladen.

Nach dieser Verordnung kann die Quarantäne für sogenannte „enge Kontaktpersonen“ nach einer Woche beendet werden, sofern diese Personen symptomfrei sind und einen negativen Test vorlegen können. 

Ausnahmen für "2G"

Es muss sich dabei um einen frühestens am 5. Tag abgestrichenen PCR- oder einen am 7. Tag abgestrichenen PoC-Test handeln. Die Regelung gilt allerdings nur für sogenannte „nicht immunisierte Personen“. 

Wer geimpft oder genesen (2G) ist, muss als Kontaktperson weiterhin nicht in Quarantäne.

(ts)


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