21:19 / 05. Juli 2020

Unterschiedliche Förderungen

Zuschüsse für den Familien-Urlaub - mit vielen Links

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt - je nach Einkommen - den Urlaub von Familien an unterschiedlichen Orten. Dazu zählen:

Familienferienstätten
familiengeeignete Jugendherbergen
Winzer- und Bauernhöfen

Zuschussfähig sind innerhalb von zwei Kalenderjahren Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mindestens fünf und höchstens 21 Tagen.

Bei einem Familienurlaub in einer Jugendherberge oder auf einem Winzer- oder Bauernhof ist ein Landeszuschuss nur möglich, wenn die Einrichtung sich in Rheinland- Pfalz befindet. Bei Familienferienstätten gilt diese Begrenzung nicht.

Pro Tag und Kind wird ein Landeszuschuss gezahlt; Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten darüber hinaus einen eigenen Zuschuss.

Es gibt gestaffelte Einkommensgrenzen, je nach Familiengröße und Zahl der Kinder in der Familie. Für die jeweilige Berechnung gilt das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.

Einen Überblick über die Förderung finden Sie, recht einfach erklärt, HIER. Das ist ein Flyer, den das Land Rheinland-Pfalz erstellt hat und in dem es Beispiele für eine mögliche Förderung gibt.

Informationen über Zuschüsse, Anträge und die dafür zuständigen Stellen erhalten Sie hier:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt)
Reiterstraße 16, 67829 Landau

Telefon 06341 26-267 oder 26-413
Mail      poststelle-@lsjv.rlp.de

Die Antragsformulare sind ebenfalls dort erhältlich.

Weitere Informationen zu den Themen "Urlaub mit der Familie", "Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz" oder "Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen" finden Sie HIER.

(ts)


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