13:21 / 23. Juni 2019

Bombenentschärfung

Bombenentschärfung - Evakuierung im Gebiet Dattenberg

 

12:25 Uhr Update:

Soeben wurde die Entschärfung der Weltkriegsbombe bei Ginsterhahn erfolgreich abgeschlossen.

 Die Straßensperren werden umgehend aufgehoben. Die  betroffenen Anwohner können zurück nach Hause.

 

 

 

10:59 Uhr Update:

Die Entschärfung hat soeben begonnen .

 

 

 

Sonntag 23. Juni 2019

Im Wald in der Nähe von Ginsterhahn, auf dem Gebiet der Gemeinde Dattenberg, ist eine Bombe gefunden worden, die am Sonntag, dem 23.6.2019 entschärft wird.

 

Derzeit geht keine Gefahr von der Bombe aus, deshalb kann mit der Entschärfung gewartet werden, bis alle Vorbereitungen abgeschlossen sind.

 

Die betroffenen Bürgerinnen oder Bürger, die in diesem Gebiet wohnen, sind durch Flugblätter informiert worden und müssen am 23. Juni 2019 ihre Wohnungen so zeitig verlassen, dass Sie sich spätestens um 8:00 Uhr morgens außerhalb des Evakuierungsbereiches befinden!

 

Alle Straßen, die durch den roten Bereich führen, werden ebenfalls gesperrt sein, so dass Sie für Fahrten in den Westerwald und in das

Wiedtal diesen Bereich weiträumig umfahren müssen. Bitte planen Sie Ihre eventuellen Fahrten und Ihren Aufenthalt in diesem Gebiet so ein, dass Sie das Evakuierungsgebiet sicher spätestens um 8:00 Uhr verlassen haben.

 

Nachfolgend haben wir einige häufig gestellte Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.

 

Wir bitten Sie alle Fragen und Antworten zu lesen und nur dann das Bürgertelefon anzurufen, wenn Sie auf eine wichtige Frage keine Antwort finden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

Häufige Fragen

Wann genau findet die Evakuierungsmaßnahme statt?

Am Sonntag, dem 23.Juni 2019 sollen bis 8 Uhr morgens die Evakuierungsmaßnahmen abgeschlossen sein. Es wird erwartet, dass bei planmäßigem Ablauf jeder bis spätestens 16 Uhr  wieder in seine Wohnung zurückkehren kann.

 

Bin ich verpflichtet meine Wohnung zu verlassen?

Ja, wenn Sie in diesem Bezirk wohnen sind Sie verpflichtet ihre Wohnung zu verlassen, denn dies ist eine behördliche Anordnung und dient Ihrer eigenen Sicherheit.

Personen, die dann noch im Gefahrenbereich angetroffen werden, wird ein Platzverweis nach § 13 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) erteilt.

Die Sicherheitskräfte von Polizei und Ordnungsamt können bei einer Weigerung auch Zwangsmittel einsetzen!

 

Warum muss ich denn schon viele Stunden vor der eigentlichen Entschärfung meine Wohnung verlassen haben?

Es muss sichergestellt sein, dass sich zum Zeitpunkt der geplanten Entschärfung keine Personen mehr im Evakuierungsbereich aufhalten. Die Kontrolle des Evakuierungsgebietes nimmt auch einen großen zeitlichen Raum ein, sodass die Maßnahmen so früh beginnen müssen.

 

Mein Haus, meine Wohnung liegt am Rand des Evakuierungsbereiches, kann ich nicht doch zuhause bleiben?

Nein, der Evakuierungsbereich wurde nach einer Gefahreneinschätzung des Kampfmittelräumdienstes durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde festgelegt.

 

Früher wurden Bomben doch auch ohne Evakuierung entschärft. Warum betreibt man heute solch einen Aufwand?

Diese Maßnahmen dienen letztlich nur Ihrer Sicherheit. Es ist niemals auszuschließen, dass eine Entschärfung missglückt. Durch Unfälle bei Entschärfungen, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, haben sich in den vergangenen Jahren die Sicherheitsanforderungen verschärft. Auch Jahrzehnte nach dem letzten Weltkrieg, oder gerade wegen der langen Liegezeit stellen die Kampfmittel eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

 

Wo kann ich mich während der Evakuierung und Entschärfung aufhalten?

Wir empfehlen, sofern möglich, Freunde oder Verwandte zu besuchen und sich dort aufzuhalten. Dies ist sicherlich viel bequemer für Sie als die zur Verfügung gestellte Notunterkunft. Wie der Name schon sagt, es ist eben ein Notbehelf, der nicht über die Infrastruktur verfügen kann, wie eine eingerichtete Wohnung. Die Notunterkunft in der Dreifeld-Sporthalle in St. Katharinen, Am Sportplatz 8, ist ab 7:00 Uhr morgens geöffnet.

 

Werde ich in den Notunterkünften verpflegt?

Nein, wir können Ihnen lediglich die Räumlichkeiten mit Sitzgelegenheiten und die Sanitäranlagen zur Verfügung stellen. Bitte versorgen Sie sich ausreichend mit dem nötigsten Lebensmittel und Getränken und planen Sie Ihren Bedarf. Denken Sie auch unbedingt an Baby- und Spezialnahrung sowie eventuell benötigte Medikamente.

 

Wie lange wird die ganze Maßnahme dauern?

Hierzu können wir Ihnen keine gesicherte Aussage abgeben, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Moment gehen wir eher von einer unproblematischen Entschärfung aus, dies schließt allerdings nicht aus, dass es doch zu Komplikationen kommen kann. Sollte alles planmäßig ablaufen, wir rechnen mit einem Zeitfenster bis 16:00 Uhr, könnten Sie wieder in das Evakuierungsgebiet einfahren.

 

Wo erfahre ich, wann ich wieder zurück in meine Wohnung kann?

Verfolgen Sie die regelmäßigen Meldungen der regionalen Radiosender, informieren Sie sich auf der Homepage der Verbandsgemeinde. Auch wird eine Entwarnung über KATWARN erfolgen. Selbstverständlich werden die Bürgerinnen und Bürger in der Notunterkunft durch die Einsatzkräfte informiert.

 

Ich kann meine Wohnung nicht alleine verlassen? Wer hilft mir?

Sofern Sie pflegebedürftig, gehbehindert oder anderweitig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie über die Rufnummer der Verbandsgemeindeverwaltung
Telefon:
02644-5601-20
02644-5601-30
über die E-Mail: ordnungsamt@vg-linz.de
bzw. über Fax: 02644-560189-90
Unterstützung anfordern. Wir werden Ihre Anforderung erfassen und Sie zu gegebener Zeit mit Hilfe des Rettungs- und Sanitätsdienstes in eine Betreuungsstelle bringen.

Dieser Service ist für Sie kostenlos!

 

Was passiert mit meinem Haustier? Kann ich das mitnehmen?

Auf diese Frage gibt es nur individuelle Antworten. Sofern es sich um Käfigtiere handelt, die nur einmal am Tag versorgt werden müssen, sind diese sicherlich gut bei Ihnen zuhause aufgehoben. Bei Katzen und Hunden sieht das schon anders aus, da die Tiere über Stunden alleine sind.

Bitte bemühen Sie sich um eine Unterkunft bei Freunden, oder Verwandten wo sie sich mit Ihrem Tier aufhalten können. Die Notunterkünfte können die Aufnahme von Tieren, auch wegen Sicherheitsbedenken grundsätzlich nicht gestatten, da sich dort auch Personen mit Allergien aufhalten müssen. In außergewöhnlichen Einzelfällen müsste eine aufwendige Separierung von Menschen und Tieren erfolgen.

 

Welche Vorkehrungen muss ich zuhause treffen?

Im Grunde genommen die gleichen als würden Sie in Urlaub fahren. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, schließen Sie die Wasserhähne, lassen Sie die Rollläden an den Fenstern herunter und verschließen Sie die Türen. Größere Mengen Bargeld und/oder Wertgegenstände sollte man ohnehin nicht zuhause aufbewahren.

 

 

Verhaltenshinweise für die Bevölkerung allgemein:

Das betroffene Gebiet am Entschärfungstag großräumig umfahren.

Den Evakuierungsbereich möglichst früh verlassen und den Anweisungen der Ordnungskräfte folgen.

Älteren Mitbürgern helfen und Hinweise zur Evakuierungsaktion geben.

Parkraumsperrungen, die für die Einsatzkräfte eingerichtet wurden, nicht missbrauchen.

Viele private Hilfe könnten die Notunterkunft entlasten, jeder der privat unterkommen kann sollte dies tun.


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