11:33 / 15. Juli 2021

Es wird weiter gelockert

Corona-Update 18. Juni | Der Freitag bringt neue Freiheiten

Ab heute (18. Juni) treten im Kreis Neuwied, also auch bei uns, neue Lockerungen in Kraft. Das ist möglich, da der Inzidenzwert für den Kreis gestern bei 18,5 und damit weiterhin stabil unterhalb von 35 lag. Unter anderem entfällt im Freien (generell in Rheinland-Pfalz) und in den Schulen auch im Unterricht die Maskenpflicht.

Mit der heute in Kraft getretenen 23. Corona-Verordnung des Landes ändert sich aber noch einiges mehr. Das PDF des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) Rheinland-Pfalz mit den wesentlichen Änderungen finden Sie HIER.

Digitaler Impfnachweis

Übrigens erhält Jede/r, die/der im Impfzentrum in Oberhonnefeld geimpft wird, mittlerweile den digitalen Impfpass direkt vor Ort beim sogenannten „Check-Out“ – egal ob Erst- oder Zweitimpfung. Wer früher im Impfzentrum geimpft worden ist, erhält das digitale Dokument per Post und E-Mail – und nicht nachträglich im Impfzentrum.

Der automatisierte Versand soll in spätestens zwei Wochen starten. Anmerkung: Der digitale Impfpass ist „nur“ eine zusätzliche Option. Die Nachweise auf Papier und im Impfpass bleiben weiterhin gültig.

Übersicht über die Lockerungen ab Freitag (18. Juni 2021)

ALLGEMEINE SCHUTZMAßNAHMEN

  • Personenbegrenzung ist nicht mehr nach Ladengröße gestaffelt; es gilt generell zehn Quadratmeter pro Person.

PRIVATE FEIERN

  • In angemieteten und überlassenen Räumen mit 25 Personen im Innenbereich und mit 50 Personen im Außenbereich zulässig. Genesene/Geimpfte zählen nicht mit, es gibt eine Pflicht zur Kontakterfassung und im Innenbereich zusätzlich eine Testpflicht.

RELIGIONSAUSÜBUNG

  • Maskenpflicht am festen Platz entfällt

CAMPINGPLÄTZE

  • Die Gemeinschaftseinrichtungen (Duschen, Toiletten, Waschräume) dürfen wieder öffnen.

HOTELLERIE, BEHERBERGUNGSBETRIEBE

  • Gastronomische Angebote dürfen in Buffetform angeboten werden, dabei gilt die Maskenpflicht

SPORT (TRAINING)

  • Gruppen von maximal 50 Personen unter Anleitung im Außenbereich und von 20 Personen (Kinder: 25) im Innenbereich. Pro Person müssen zehn Quadratmeter Trainingsfläche vorhanden sein. Genesene/Geimpfte zählen nicht mit. Eine Kontakterfassung ist bei angeleiteter Sportausübung notwendig.
  • Im Innenbereich gelten zusätzlich Testpflicht (ab 15 Jahre) und verschärfte Maskenpflicht außerhalb sportlicher Betätigung. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen) sind unter Wahrung der Schutzmaßnahmen gestattet.
  • Verwandte 1. und 2. Grades sind bei der Sportausübung Minderjähriger als Zuschauer zugelassen.

SPORT (ZUSCHAUER)

  • Zuschauer im Amateur- und Freizeitbereich Außenbereich: 500 Zuschauer.
  • Innenbereich: 250 Zuschauer mit Test.
  • Die Zahlen sind absolut, das heißt geimpfte und genesene Personen zählen mit. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Masken- und Kontakterfassungspflicht, Keine Maskenpflicht am Platz.   

FREIZEIT

  • Maskenpflicht für Erwachsene auf Spielplätzen entfällt.

KINDERTAGESSTÄTTEN

  • Ab dem 21. Juni Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang. Keine Maskenpflicht für das Personal im Außenbereich und bei der pädagogischen Interaktion im Innenbereich. Maskenpflicht entfällt für alle Kinder in der Einrichtung (unabhängig von ihrem Alter).

SCHULEN, STAATLICHE STUDIENSEMINARE FÜR LEHRÄMTER

  • Hier gilt eine Inzidenz unter 35! Maskenpflicht im Unterricht entfällt.

HOCHSCHULEN, AUSSERSCHULISCHE BILDUNGSMASSNAHMEN UND AUS-, FORT- UND WEITERBILDUNG

  • Bildungsangebote in öffentlichen und privaten Einrichtungen sind in Präsensform zulässig. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Maskenpflicht, Kontakterfassung und Testpflicht im Innenbereich.
  • Bei Angeboten mit Präsenzunterricht an mindestens drei Tagen pro Woche ist eine zweimalige Testung pro Woche ausreichend (48 Stunden Zeitunterschied). Keine quadratmetermäßige Begrenzung der Teilnehmerzahl für Bildungsangebote, nur allgemeines Abstandsgebot.

FAHRSCHULEN

  • Während des theoretischen Unterrichts entfällt die Maskenpflicht.

AUSSERSCHULISCHER MUSIK-/KUNSTUNTERRICHT

  • Außenbereich: Gruppen bis zu 50 Personen
  • Innenbereich: Gruppen bis zu 20 Personen (Kinder: 25)
  • Geimpfte/Genesene zählen nicht mit.
  • Es gelten Abstandsgebot und Kontakterfassungspflicht. Die Maskenpflicht entfällt, wenn den Personen ein fester Platz zugewiesen wird. Testpflicht für Tätigkeiten mit verstärktem Aerosolausstoß (Gesangsunterricht, Blasinstrumente) für Personen ab 15 Jahren.

KULTUR-EINRICHTUNGEN (ZUM BEISPIEL KINOS, THEATER, KONZERTHÄUSER, KLEINKUNSTBÜHNEN, ZIRKUSSE)

  • Außenbereich: Maximal 500 Zuschauer
  • Innenbereich: Maximal 250 Zuschauer mit Test Geimpfte/Genesene zählen hier mit. Es gelten Abstandsgebot, verschärfte Masken- und Kontakterfassungspflicht. Keine Maskenpflicht am Platz.

PROBEN IM BEREICH BREITEN- UND LAIENKULTUR

  • Außenbereich: Gruppen bis zu 50 Personen
  • Innenbereich: in Gruppen bis zu 20 Personen (Kinder: 25) mit Test (ab 15 Jahre). Geimpfte/Genesene zählen nicht mit. Es gelten Abstandsgebot, Kontakterfassung und Maskenpflicht. Am fest zugewiesenen Platz muss keine Maske getragen werden.

Bitte verhalten Sie sich weiterhin vernünftig. Ohne die bewährten Regeln wären wir wahrscheinlich (noch) nicht an dem Punkt, an dem wir heute sind.

Quelle: bm/lk/NR-Kurier | https://www.nr-kurier.de/artikel/103271-corona-im-kreis-neuwied--neue-freiheiten-ab-freitag


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