22:07 / 17. Februar 2022

Ab Montag gelten die neuen Regeln in Rheinland-Pfalz

Update | 30. Corona-Verordnung (gilt ab 31. Januar)

Eine ganz neue Verordnung gibt es dieses Mal und nicht, wie schon einige Male zuvor, eine Änderung bestehender Verordnungen. Mittlerweile ist es die 30. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie gilt ab Montag, 31. Januar und soll bis zum 28. Februar gelten.

Wie immer bei neuen Verordnungen haben wir für die Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Dokumente zum Download bereitgestellt. Hier ist zunächst für Sie eine Übersicht der Dokumente. Sie können sie einfach online lesen, ohne sie herunterzuladen zu müssen.

  • 30. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz – komplette Version
    HIER
  • 30. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz – Version mit markierten Änderungen
    HIER
  • Neue Quarantäne-Verordnung (sog. "Absonderungs-Verordnung")
    HIER
  • Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Betreuungen etc.
    HIER
  • Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Betreuungen etc – vereinfachte Version
    HIER

    Die "vereinfachten" oder "markierten" Versionen sollen Ihnen helfen, die Verordnungen dem Text nach besser zu verstehen und Änderungen zu erkennen.

Erleichterungen für Kunden, Gäste und Betreiber

Fitness-Studios, Restaurants, Lokale oder Frisöre: Sie alle müssen ab kommendem Montag (31. Januar) die Kontaktdaten ihrer Gäste oder Kunden nicht mehr erfassen. Das ist einer der Kernpunkte der 30. Verordnung, mit der die Landesregierung der Corona-Pandemie begegnen will.

Der Grund für diesen Schwenk ist einfach: Die Neuinfektionen schießen so in die Höhe, dass die Gesundheitsämter einfach nicht mehr in der Lage sind, jeder einzelnen Infektion nachzugehen. Schon gar nicht könnten sie derzeit alle möglichen Kontakte einer infizierten Person informieren. Dazu sind es einfach zu viele geworden.

Quarantäne, Isolation – zum Schutz anderer

Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen zum Schutze vor ansteckenden Krankheiten fernzuhalten. So definiert es das Land RLP auf seiner eigenen Corona-Seite HIER. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit Corona.

In die "Absonderung" müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes

    • positiv getestete Personen,
    • Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
    • enge Kontaktpersonen,
    • Covid 19-Krankheitsverdächtige und
    • Personen, die aus Risikogebieten einreisen

Für Kitas gibt es auch konkrete Regelungen. Sie sind vom Land RLP in dieser Grafik (siehe unten) dargestellt worden.

Absonderungs-Regelung oder Quaratäne für Kits | Quelle: Landesregierung RLP

Absonderungs-Regelung oder Quaratäne für Kitas | Quelle: Landesregierung RLP

Fans dürfen wieder vermehrt zu Sport-Veranstaltungen

Durch die neue Verordnung ist es auch Fans wieder möglich, zu Sportveranstaltungen zu gehen. Im Einzelnen ist das u.a. so geregelt:

"... Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1.000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungen mit fester Bestuhlung) beziehungsweise 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden."

Die detaillierte Regelung finden Sie in der kompletten Verordnung.

Auch für Schulen gibt es geänderte Regelungen

In den letzten Corona-Artikeln auf unserer Homepage haben wir Sie hin und wieder auf die Übersichten des SWR verwiesen. Die Redakteure dort fassen auch die Regelungen für Schulen wieder zusammen, die ebenfalls ab kommendem Montag gelten: Sehr übersichtlich und einfach erklärt.

Dort werden Fragen beantwortet wie etwa: Wie oft finden Tests statt? Was passiert bei einem positiven Testergebnis? Oder: Was gilt in Bussen und Bahnen auf dem Schulweg? Die SWR-Infos zu diesen und weiteren Fragen zur neuen Verordnung finden Sie HIER.

(ts)


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