19:13 / 14. Dezember 2021

Schutzmaßnahmen erneut ausgeweitet

Corona | 29. Verordnung zur Pandemie

Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, wurden die Corona-Schutzmaßnahmen nochmals angepasst. Seit dem 4. Dezember 2021 (Samstag) gelten in Rheinland-Pfalz daher strengere Regelungen.

Den vollständigen Wortlaut der 29. Corona-Verordnung – zum Lesen oder zum Herunterladen – finden Sie HIER.

Gemäß der 29. Corona-Verordnung greift nun in vielen Bereichen die „2Gplus-Regel“. 2Gplus bedeutet, dass Genesene und Geimpfte zusätzlich getestet sein müssen. Die 2Gplus-Regel gilt in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Davon betroffen sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich und körpernahe Dienstleistungen (wie Kosmetik). Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der 2Gplus- Testpflicht ausgenommen.

Wenn in Innenbereichen die Maske getragen werden kann, gilt weiterhin die 2G-Regel (beispielsweise bei Frisörbesuchen). Bei Veranstaltungen im Freien gilt ebenfalls grundsätzlich die 2G-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.

Im Einzelhandel gilt nun bundesweit und inzidenzunabhängig 2G. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken und Drogeriemärkte, sind jedoch davon ausgenommen.

Für Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, an denen nicht-immunisierte Personen teilnehmen, gelten nach den neuen Regeln Kontaktbeschränkungen. Sie sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Auch in den Grund- und Förderschulen soll eine Maskenpflicht am Platz gelten.

Für Großveranstaltungen, also Veranstaltungen mit über 1.000 Menschen, wurden Kapazitätsgrenzen festgelegt. Demnach sind Kapazitäten von bis zu 30 % möglich, wobei innen maximal 5.000 und außen maximal 10.000 Personen zugelassen sind.

Die Impfkapazitäten sollen weiter hochgefahren werden. In Zukunft sollen zum Beispiel auch Apotheker und Zahnärzte impfen dürfen.

Sie finden alle diese und noch mehr Informationen, Erklärungen und alle möglichen Corona-Antworten auf der Seite der Landesregierung – und zwar HIER. Dort informiert die Regierung auch über die Möglichkeiten der Impfung.

(bm)


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