14:02 / 08. Mai 2020

Das Wichtigste in Kürze

Corona | Überblick über erneute Lockerungen

6. Mai 2020 Heute haben Bundes- und Landesregierungen beschlossen, viele Beschränkungen aus den letzten Wochen wieder aufzuheben - oder zumindest zu lockern. Der Bund und die Länder haben zwar die Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Aber es gibt deutliche Änderungen. Die wichtigsten, die Rheinland-Pfalz betreffen, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie sind nicht vollständig, und wird sicherlich noch weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Schritten geben, die aber erst in einem oder mehreren Tagen erst veröffentlicht werden.

Dennoch wollen wir Ihnen schon jetzt die für Rheinland-Pfalz geplanten Änderungen vorstellen. Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns.

Zentrale Telefonnummer der Verbandsgemeinde 02644 / 5 60 10 Mailadresse Region@VG-Linz.de

Hotels und Gastronomie werden in einem sogenannten "Stufenmodell" nacheinander geöffnet. Zunächst sollen die die Gaststätten - also Kneipen, Restaurants und Cafés - öffnen.

Corona. update 6. Mai 2020

Wichtige Regeln beim Besuch in Gaststätten

Gaststätten dürfen nur unter konsequenter Einhaltung von Hygienbestimmungen wieder öffnen. Außerdem müssen unbedingt die Abstandsregeln eingehalten werden. Ab dem 13. Mai dürfen nicht nur Außen-, sondern auch Innengastronomie wieder öffnen - unter den genannten Bedingungen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.

Am Montag, dem 18. Mai folgen die Hotels, die ab dann unter Wahrung der Schutzmaßnahmen wieder Gäste empfangen dürfen. Dazu gehören auch Betriebe wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen.

Neuregelungen für Heime

Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Behindertenpflegeheimen können ab Donnerstag (7. Mai) wieder besucht werden. Selbstverständlich - darauf weist auch die Landesregierung deutlich hin - müssten alle Vorsichtsregeln eingehalten werden, also vor allem Hygiene und Abstand. Zunächst soll prinzipiell der Besuch nur von einer einzelnen Person und nur ein Mal pro Tag erlaubt sein. Diese Ein-Stunden-Besuchs-Begrenzung gilt allerdings nicht für Anwälte, Seelsorger oder Physiotherapeuten. Zudem werden die Regeln für Spaziergänge im Freien gelockert.

Schwer Kranke oder Sterbende in den Heimen sollen auch wieder Besuche erhalten können. In solchen Ausnahmefällen können auch mehrere Angehörige für länger als eine Stunde Besuche abstatten. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es – sofern sie nicht zur Risikogruppe gehören – auch­ mehr Freiräume, unter anderem beim Verlassen der Einrichtung. Das umfasst auch die Möglichkeit zum Besuch einer Tagesförderstätte oder einer Werkstatt.

Alle Besucher müssen sich natürlich konsequent an die Vorschriften halten. Das heißt in diesen Fällen: sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz (Maske) tragen und sich die Hände desinfizieren.

"Wenn-Dann-Regelungen"

Die Landesregierung machte deutlich, dass diese Lockerungen nur dann gestattet seien und geduldet würden, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten und garantiert werden. Denn auch eine weitere mögliche Lockerung sei nur dann möglich, wenn sich die Infektionszahlen weiter verringerten. Die Landesregierung appellierte an Branchen und Gäste, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und verantwortungsvoll umzusetzen.

(ts)

Ergänzung am 8. Mai 2020

Die Landesgerierung hat nunmehr eine Landesverordnung veröffentlicht, die die Änderungen bei Geschäften, Museen etc. regelt. Darüber wurde in den vergangenen Tagen schon ausführlich berichtet. Sie ist jetzt sozusagen in juristisch korrekte Form gegossen worden. Diese Landesverordnung können Sie HIER lesen und herunterladen.

(ts)


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