00:30 / 26. November 2020

Der Beschluss im Überblick

Update 28. Oktober mit Bund-Länder-Ergebnissen | Mit dem vollständigen Wortlaut

„Die Maßnahmen, die wir noch vor zwei Wochen mit dem Bund vereinbart haben, reichen nicht aus, um das Virus zu stoppen.," sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Runde. Bundeskanzlerin Angela Merkel fasste die Situation so zusammen: "Wir müssen handeln, und zwar jetzt!"

75 Prozent der Neuinfektionen nicht mehr nachvollziehbar

Merkel betonte, das Infektionsgeschehen habe einen Punkt erreicht, an dem bei 75 Prozent der Neuinfektionen nicht mehr nachzuvollziehen sei, woher sie kommen. Dies bedeute, dass nicht mehr festzustellen sei, welcher Bereich zum Infektionsgeschehen beitrage und welcher nicht. Aus diesem Grund habe man Maßnahmen zur Einschränkung von persönlichen Kontakten beschlossen.

Den vollständigen Wortlaut des Beschlusses finden Sie HIER im Wortlaut zum Lesen und/oder zum Herunterladen.

Alle nicht notwendigen Kontake vermeiden

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

AHA-Regel: Abstand, Alltagsmaske, Hygiene

...und Lüften, bitte!

Auf Reisen soll verzichtet werden

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Freizeit-Institutionen und Einrichtungen werden geschlossen.

Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, Gastronomie, Dienstleistungen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet.

Bund gewährt außerordentliche Wirtschaftshilfe

Unternehmen und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst werden, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Das erklärte die Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Treffen.

Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen, die auch weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, werden verlängert. Dies gilt etwa den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassungen vornehmen.

(ts)


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