15:35 / 22. Oktober 2021

Die Änderungen gelten bereits seit Freitag (8. Oktober)

Corona-Update | Testzentren geschlossen und neue Verordnung

Bereits in der vergangenen Woche haben wir Sie hier über die Schließung der Test-Zentren informiert; ebenso im aktuellen Mitteilungsblatt und bei den sozialen Medien. Wir unterrichten Sie heute ausführlicher, weil das Land nun auch die entsprechenden Texte dazu veröffentlicht hat.

Das Land Rheinland-Pfalz hat jetzt also weitere Details bekanntgegeben. Genau genommen ist es keine "neue" Verordnung, sondern die offizielle "Zweite Landesverordnung zur Änderung der Sechsundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz".

Dieses komplizierte Wort-Monster wollten wir Ihnen in der Überschrift aber ersparen.

Die Änderungen sind Teil einer aktualisierten Form der sogenannten Corona-Verordnung (es ist die bereits 26. Verordnung). Es ist bereits die 2. Änderung dieser Verordnung.

    • Sie beziehen sich einerseits auf die Selbsttests. Nachdem die Testzentren nunmehr geschlossen sind, wurde unter anderem klargestellt, dass Selbsttests dann anerkannt sind, wenn diese vor Ort überwacht sind. Das könnte etwa bei Besuchen von Cafés oder Restaurants der Fall sein.

      Aber: Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Betreibers, diese Tests anzubieten.

      Bei kommunalen Gremiensitzungen – also z.B. bei einer Ratssitzung – ergibt sich aus dem Grundsatz der Sitzungs-Öffentlichkeit jedoch auch eine Angebots-Pflicht.

    • Für Martinsumzüge im Freien ist keine Kontakterfassung erforderlich.

Erklärung der Warnstufen und anderes

In den Verordnungen wird auch noch einmal dargestellt, wie die "Warnstufen" zustande kommen, was sie bedeuten und wann sie gelten. Ebenso wird erklärt, für wen etwa die Masken- oder Abstandspflicht nicht gilt (z.B. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres).

Wie üblich können Sie die vollständige Änderung der Verordnung HIER nachlesen. Es ist die sogenannte „konsolidierte“ Fassung, also deutlich lesbarer und einfacher zu verstehen als der Verordnungs-Text selbst. (Diesen finden Sie auf der Seite der Landesregierung corona.rlp.de.)

Auch den konsolidierten Text zu Pflege-Einrichtungen können Sie HIER nachlesen.

IMPFEN ist der beste Schutz gegen Corona: Für sich selbst und natürlich auch für Freunde, Familie, Nachbarn oder Kolleginnen und Kollegen. Wer dazu gesundheitlich in der Lage ist, solle das unbedingt tun!

(ts)


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