Umtausch von Führerscheinen: Tausche alt gegen neu
FÜHRERSCHEINE | Bis 19. Januar umtauschen
Ob grauer Lappen oder rosa Pappe: nach der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2024 bestimmte Führerscheine umzutauschen. Das gilt für alle, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen. Darauf weist die Verwaltung hin.
Bis zu dem genannten Datum müssen also alle Führerscheine derjenigen Bürgerinnen und Bürger umgetauscht werden, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Das gilt natürlich nur für diejenigen, die ihn nicht bereits in Form einer EU-Karte besitzen.
Aber keine Sorge: Bei diesem Tausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, und niemand muss seinen „Lappen“ einfach so abgeben. Man bekommt ja schließlich etwas Neues dafür zurück. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein.
Für den Umtausch ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Bitte zur Vereinbarung eines Termins unseren Terminkalender nutzen.
Alternativ stehen natürlich auch folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02644 / 5601– 24
02644 / 5601– 26
02644 / 5601– 27
Bitte neben dem aktuellen Führerschein auch den Personalausweis sowie ein geeignetes Passfoto mitbringen!
(bm/ts)
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