Umtausch von Führerscheinen: Tausche alt gegen neu
FÜHRERSCHEINE | Neue Umtausch-Periode
Ob grauer Lappen oder rosa Pappe: nach der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2024 alle Führerscheine umzutauschen, deren Fahrerlaubnis-Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen. Darauf weist die Verwaltung hin.
Bis zu dem genannten Datum müssen also alle Führerscheine derjenigen Bürgerinnen und Bürger umgetauscht werden, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. Das gilt natürlich nur für diejenigen, die ihn noch nicht in Form einer EU-Karte besitzen.
Aber keine Sorge: Bei diesem Tausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, und niemand muss seinen „Lappen“ einfach so abgeben. Man bekommt ja schließlich etwas Neues dafür zurück. Zuständig ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein.
Für den Umtausch ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung den Terminkalender auf unserer Homepage (www.VG-Linz.de). Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren unter den folgenden Telefonnummern: 02644/5601-24, -26, 27. Bitte bringen Sie – neben Ihrem aktuellen Führerschein – auch Ihren Personalausweis und ein geeignetes Passfoto mit.
Foto © Pixabay
(bm)
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