19:14 / 14. Dezember 2021

Einheitliche Regelung für Kreis Neuwied

Corona | In den Verwaltungen gilt 3G

Einheitliche Regelung: In den Rathäusern und kommunalen Verwaltungsgebäuden des Kreises Neuwied gilt ab Montag (29. November) 3G. Auch Besuchererinnen und Besucher müssen demnach geimpft, genesen oder getestet sein.

Alle Besucher, unabhängig davon, ob sie einen festen Termin haben oder nicht, müssen dann am Eingang entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat vorzeigen oder einen aktuellen Test präsentieren. Dieser darf bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein und es muss sich um einen  PCR- oder PoC-Test handeln (Labortest / zertifizierter Schnelltest). Ein Selbsttest – auch mit Onlinebescheinigung – reicht nicht aus.

„Diese Regelungen sind aufgrund der leider wieder rasant angestiegenen Infektionszahlen notwendig“, waren sich die Behördenleiter schnell einig. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass die 3G-Regelungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon seit Mittwoch, 24. November, am Arbeitsplatz gelten.

Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten ist HIER zu finden.

Foto © BM/VG

(bm)


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