Land stellt "Auslegungshilfe" zur Verfügung
Klartext: Was jetzt verboten und erlaubt ist
Die Landesregierung hat heute (5. Mai) die sogenannte "Auslegungshilfe" zur Verfügung gestellt - für die Fünfte Corona-Verordnung vom 30. April. Das sind jene Verordnungen, die der Bekämpfung des Virus dienen und die jeweils befristet sind. Deshalb gibt es in relativ kurzen Abständen neue Verordnungen.
Komplette Liste zum Download
Durch die Zustellung durch die Landesregierung können wir Ihnen nunmehr eine detaillierte Übersicht über das geben, was wie und wo verboten oder erlaubt ist.
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie auch diese Erläuterung HIER ansehen und auch herunterladen. Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten Ihrerseits auch kontaktieren.
Entweder rufen Sie uns an 02644 / 5 60 10 oder Sie mailen uns: Region@VG-Linz.de.
(ts)
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