20:11 / 23. März 2022

Landesregierung setzt weiter auf Masken und Tests

Corona-Regeln | Verlängerung bis 2. April +++ PLUS Update 18. März

Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Regeln zwei Wochen später als geplant. Das ist möglich, weil das in dem Bund-Länder-Beschluss „erlaubt“ wurde. Unser UPDATE vom 22. März 2022 finden Sie ganz unten – mit zwei Links.

Konkret bedeutet das vor allem:

  • In Schulen und einigen Innenräumen muss länger Maske getragen werden
  • Bestehen bleiben auch Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen.

Masken und Tests

In Rheinland-Pfalz gilt also bis 2. April: Immer da, wo Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht allerdings weiter. 

Ebenso: An allen weiterführenden Schulen bleibt es bei der Maskenpflicht auch am Platz, und zwar für zwei Wochen. An Schulen wird zudem weiterhin zweimal die Woche getestet – auch ohne „Anlass“. 

Die Regeln für Großveranstaltungen bleiben ebenso unverändert. Am 3. April treten dann die Lockerungen in Kraft.

Der Hintergrund dieser Entscheidung

Die sogenannten „Modellierer“ des Fraunhofer Instituts ITWM hatten Ende letzter Woche neue Prognosen vorgelegt. Die Experten gehen von einem weiteren Anstieg der Zahlen aus – sowohl bei den Infektionen, als auch bei der Hospitalisierungs-Rate (also: wieviele Leute müssen ins Krankenhaus). 

Grund dafür: Es gibt immer mehr Kontakte untereinander und zusätzlich die Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.2. 

Verlängerung zunächst bis zum 4. April

Die bisherigen Regelungen (31. Corona-Verordnung) werden also bis zum 4. April verlängert. Es gilt also nach wie vor die Faustregel: Wo der Impf-, Test- oder Genesenen-Status kontrolliert wird, muss überwiegend keine Maske mehr getragen werden. 

Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht aber weiter. Entfallen müssen aber wegen der Vorgaben des Bundesrechts bereits zum 20. März Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen.

„Absonderung“ bzw. Quarantäne

Bei der sogenannten „Absonderungs-Verordnung“ wird die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder frei zu testen, weiter verkürzt. Bei der Berechnung der Absonderungs-Dauer zählen der Tag des letzten Kontakts oder der Vornahme der Testung jetzt mit. 

Fragen und Antworten der Landesregierung zur "Absonderung"/Quarantäne gibt es HIER.

Ein Freitesten ist also jetzt bereits am siebten Tag (und nicht erst nach Ablauf von sieben Tagen) der Absonderung möglich. Ein Beispiel: Ist ein Test dienstags positiv, dann ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich. Dies verkürzt die sogenannte „Absonderungs-Dauer“ effektiv um zwei Tage.

+++ UPDATE 18. März 2022 +++

Der vollständige Wortlaut der aktuellen 32. Corona Verordnung ist jetzt auch online. Sie finden ihn HIER.

Der SWR hat wieder eine sehr übersichtliche Seite erstellt, auf der Sie die (im Grunde wenigen) Änderungen nachvollziehen können. Zur SWR-Seite geht es HIER.

 

(ts)


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