18:33 / 12. Juni 2020

Mit Kraft gegen das Virus

Dritte Corona-Verordnung in Kraft

Die wichtigste Entscheidung des vergangenen Wochenendes war sicherlich, keine Ausgangssperre zu verhängen. Das wäre beim Kampf gegen das Corona-Virus die ultima ratio gewesen. Stattdessen appellieren alle Verantwortlichen nach wie vor: Bleibt zuhause, haltet Abstand und schützt Euch damit gegenseitig!

Der erste Appell der Kanzlerin vor zwei Wochen wurde nicht konsequent genug befolgt. Nicht alle waren sich der Tragweite der Virus-Gefahr bewusst. Inzwischen verstehen die allermeisten Bürgerinnen und Bürger, worum es geht. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat es so ausgedrückt: "Es geht um Leben und um Tod."

Die Verordnung ist in Kraft

Mit der jetzt veröffentlichen Verordnung haben die Behörden konkretere und mehr Möglichkeiten, gegen Verstöße vorzugehen. Allerdings scheinen bereits in den ersten Tagen nach der Fernsehansprache der Kanzlerin ihre Worte Wirkung gezeigt zu haben. Bereits am vergangenen Wochenende waren weniger Menschen unterwegs, es waren kaum größere Gruppen von Menschen zu sehen und - was das Wichtigste ist - sie schienen verstanden zu haben.

Dennoch ist die jetzige Verordnung mit dem sperrigen Namen "Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" notwendig. Denn zu viele Geschäfte waren noch geöffnet und zu viele nahmen die Gefahr immer nicht ernst genug. Damit gefährdeten sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere. In zahlreichen Cafés saßen in der vergangenen Woche immer noch unbekümmert regelrechte Menschenmassen zusammen. Sogar hinter geschlossenen Restauranttüren wurden Gäste auch weit über die erlaubte Zeit von 18 Uhr hinweg noch bewirtet.

Corona: viele Geschäfte und Cafés sowie Dienstleistungen geschlossen © pixabay

Gilt für die meisten Geschäfte und Cafés, Tattoo- und Nagelstudios sowie für Frisöre © pixabay

Verordnung zum Ausdrucken

In dreizehn Paragrafen wird nun geregelt, worum es genau geht - und was ab sofort nicht mehr möglich ist. Aber auch: dass Arztbesuche weiterhin möglich sind und der Gang zum Hörgeräte-Akustiker erlaubt bleibt. Ebenso bleiben Geschäfte geöffnet, die die Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen. Das sind Supermärkte oder kleine Lebensmittelgeschäfte.

Nicht erlaubt sind Mannschaftssportarten oder der chillige Grillabend an den Unfern des Rheins, wie ihn in dieser Jahreszeit besonders Jugendliche sehr schätzen. Der Grund ist immer der selbe: Schutz voreinander, um sich nicht anzustecken. Denn je langsamer die Pandemie sich verbreitet, umso besser können die Infizierten in Krankenhäusern behandelt werden.

Vor denen haben die Menschen den größten Respekt, die derzeit für uns alle da sind:
Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr und zahllose Freiwillige.

Empfindliche Strafen drohen

Die wichtigsten Eckpunkte hatte die Verbandsgemeinde Linz am Rhein bereits gestern erklärt und beschrieben. Nun können sich interesseirte Bürgerinnen und Bürger die neue Verordnung im Wortlaut ansehen. Man kann sie hier herunterladen, lesen und auch ausdrucken.

In den Schlussbestimmungen der Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Verstößen Strafen und Bußgelder geben kann. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich "auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Infektionsschutz-Gesetzes" hingewiesen. (ts)

 

 


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