10:52 / 24. November 2021

Für die meisten keine Änderungen im Alltag

Corona | 27. Verordnung zur Pandemie

Für all die, die jetzt denken "Schon wieder eine neue Verordnung!" gleich zu Beginn ein beruhigender Hinweis: Für die meisten ändert sich im Alltag nicht viel bis nichts. Es bleibt vor allem grundsätzlich bei der 2Gplus-Regelung. Sie begrenzt die Zahl der zusätzlich zugelassenen „nicht-immunisierten Personen“, und das je nach Warnstufe.

Neu ist eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Krankenhaus- und Pflegepersonal. 

Die landesweite 7-Tages-Inzidenz liegt in Rheinland-Pfalz heute bei 122. Der Kreis Neuwied liegt damit über dem Landes-Durchschnitt. Auch, wenn die höchste 7-Tage-Inzidenz der Kreis Kusel mit 221,7 verzeichnet, darf uns unsere eigene Zahl nicht beruhigen.

Die neue Verordnung im Detail

Das ist nun die 27. Corona-Verordnung. Sie gilt ab Montag (8. November 2021) und setzt neue Regelungen in Kraft. Den vollständigen Wortlaut – nur zum Lesen oder auch zum Herunterladen – finden Sie HIER.

Die wichtigsten Punkte aus dieser Verordnung haben wir Ihnen hier aufgelistet:

  • Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus bestimmten Bereichen müssen sich täglich testen.

    Dies betrifft Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und vergleichbare Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen sowie Hospize.

  • Auch in Alten- und Pflegeheimen werden weitergehende Testpflichten festgelegt.

    Das betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner.

    Ebenfalls am Montag (8. November 2021) treten nämlich Regelungen einer neuen Landesverordnung in Kraft. Sie heißt offiziell: „Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen“.

  • Kinder sind nun bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres geimpften oder genesenen Personen gleichgestellt.

  • Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum entfallen.

  • Für Veranstaltungen im Freien bestehen nur noch dann Schutzmaßnahmen, wenn die Gäste während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt per Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt.

    Das bezieht sich auf die Testpflicht und die Pflicht für ein Hygienekonzept. Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien bestehen keinerlei Einschränkungen mehr.

  • Für Außenbereiche gelten für folgende Sektoren keine Schutzmaßnahmen mehr:

    Sportausübung, Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften, gastronomische Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen, den Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur, Museen und Zoologische Gärten.

  • In der Schule finden ab Montag (8. November 2021) nur noch ein Mal wöchentlich Corona-Tests statt.

Die sogenannten "Leit-Indikatoren" und was sie bedeuten

Seit dem 12. September 2021 gilt ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens.

Mit Blick auf die steigenden Impfquoten ist die „Sieben-Tage-Inzidenz“ nicht mehr allein maßgeblich. Es wird nun drei Leitindikatoren geben. Sie soll einen differenzierten Blick auf die Lage ermöglichen. Sie sind dann die Grundlage, verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.

  • Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Darunter wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner verstanden, und zwar innerhalb einer Woche.
  • Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele schwer Erkrankte innerhalb einer Woche neu stationär aufgenommen wurden.

    Dieser Indikator misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungs-Fälle mit Corona je 100 000 Einwohner. Das geschieht ebenfalls im Durchschnitt einer Woche. Es geht hierbei immer um ein bestimmtes "Versorgungsgebiet". Als Hospitalisierungs-Fall wird die Krankenhaus-Aufnahme zur stationären Behandlung gezählt. Hier geht es also nicht um die Intensiv-Station.

  • Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er sagt uns, wieviele Intensivbetten belegt sind – gemessen an der Intensiv-Kapazität von Rheinland-Pfalz.

Erklärung der einzelnen Warnstufen

Überschreiten wir – bei uns im Kreis Neuwied – an drei aufeinander folgenden Werktagen mindestens zwei der drei Leitindikatoren einen bestimmten Bereich, gilt ab dem übernächsten Tag eine neue Warnstufe. Das gilt ohne Unterbrechung durch Sonn- und Feiertage.

Leitindikator

Warnstufe 1

Warnstufe 2

Warnstufe 3

Sieben-Tage-Inzidenz

bis höchstens 100

mehr als 100 bis höchstens 200

mehr als 200

Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert

kleiner 5

5 bis 10

größer 10

Anteil Intensivbetten

kleiner 6 Prozent

6 Prozent bis 12 Prozent

mehr als 12 Prozent


Dabei ist es unerheblich, welche beiden Indikatoren über- oder unterschritten sind. Auch ein Wechsel zwischen einzelnen überschrittenen bzw. unterschrittenen Indikatoren während des Dreitages-Abschnitts ist nicht entscheidend. 

Also: Die Warnstufe wird dann zurückgestuft, wenn mindestens zwei der drei Indikatoren – an drei aufeinanderfolgenden Werktagen – die entsprechenden Bereiche wieder unterschreiten. Die jeweilige Warnstufe gilt immer ab dem übernächsten Tag nach einem Dreitages-Abschnitt.

Die Kreisverwaltung Neuwied gibt jeweilige Warnstufe bekannt

Zur Ermittlung des Dreitages-Abschnitts werden die drei unmittelbar vor dem 12. September 2021 liegenden Werktage mitgezählt. Das hat organisatorische Gründe. Damals wurden die entsprechenden "indikatoren" definiert.

Haben also beispielsweise in unserem Kreis mindestens zwei der drei Leitindikatoren vom 9. bis 11. September 2021 den Wertebereich für die Warnstufe 2 erreicht, gilt diese ab dem übernächsten Tag, also dem 13. September 2021.

Bei Feststellung der Warnstufe 2 und 3 gelten insbesondere für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber auch für die Gastronomie und den Sport verschärfte Regelungen. 

Aber: Verschärfungen, die ausschließlich an die 7-Tage-Inzidenz anknüpfen, gibt es nicht mehr.  

Sie finden alle diese und noch mehr Informationen, Erklärungen und alle möglichen Corona-Antworten auf der Seite der Landesregierung – und zwar HIER. Dort informiert die Regierung auch über die Möglichkeiten der Impfung.

 


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