14:45 / 07. März 2021

Was gilt im Frühjahr?

Update 26. Februar | 16. Corona-Verordnung

Um eines vorweg zu schreiben: Die Lockdown-Entscheidungen waren und sind hart. Gleichwohl haben sie Wirkung gezeigt. Die Inzidenz-Zahlen sind zurück gegangen. Es gab weniger Patienten auf Intensiv-Stationen, auch weniger Verstorbene durch Corona.

Dennoch: Die Mutationen machen uns allen zu schaffen; sie sind eine Herausforderung. Deshalb haben Bundes- und Landesregierungen abzuwägen. Es geht um die Frage: Wieviel Öffnung darf sein und wieviel muss noch geschlossen bleiben.

Alle Informationen von A wie Angeln bis Z wie Zoo finden Sie in einem mehrseitigen Papier HIER. Es ist sehr übersichtlich und weniger bürokratisch formuliert als eine Verordnung.

Ab kommendem Montag gilt eine neue Verordnung

In der neuen, der inzwischen 16.  Corona-Verordnung wird zum Teil veröffentlicht, was bereits bekannt ist. Frisöre dürfen wieder öffnen. Fußpflege ist ebenso wieder möglich. Natürlich gelten Abstand und Maske und - ganz wichtig - vorherige Termin-Vereinbarung. Auch Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen.

Gleiches gilt unter Auflagen auch für Gärtnereien, Gartenbaubetriebe- oder Center sowie für Gartenbau-Bedarf. Diese können ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Das gilt auch für die Außenbereiche der Baumärkte, wenn diese dort gartenbezogene Verkäufe anbieten.

Fahren und Singen

Fahrschulen können ab 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Auch Musikschulen dürfen Einzel-Unterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und die Unterrichtung in Blasinstrumenten bleiben hingegen verboten.

"Einkaufen mit Termin" oder ein Besuch im Zoo

Ab. 1. März ist dann auch ein sogenanntes "Termin-Shopping" möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden. Es darf aber immer nur ein Haushalt das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte eine Perspektive. Gibt es mehrere Einzeltermine am Tag, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Auch Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier müssen Tickets im Voraus gebucht werden.

Das gilt auch für den Zoo in Neuwied.

In einem weiteren Dokument gibt die Landesregierung Auskunft über Tests um Impf-Angebote, die überall im Land in Zentren durchgeführt werden sollen. Das können Sie ebenfalls HIER lesen und/oder herunterladen.

Heute hatten wir Sie bereits über die Planungen zu Test-Stationen in unserer Region informiert. Das können Sie HIER nachlesen.

 


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