10:55 / 23. März 2021

Eingeschränkte Regeln beim Einkaufen

Update 17. März | Ab sofort nur noch Termin-Shopping

Wegen der gestiegenen Inzidenz-Zahlen gelten ab dem 17. März (Mittwoch) eingeschränkte Regeln beim Einkaufen. Geschäfte dürfen nur öffnen, wenn vorher Termine (Termin-Shopping) vereinbart wurden. Das gilt – wie bisher – nicht für Supermärkte, Discounter oder Apotheken. Drogerien sind von den Neuregelungen auch nicht betroffen.
 
Alle Details der Verordnung können Sie HIER nachlesen und herunterladen.
 
Die Geschäfte müssen darauf achten, dass nicht zu viele Kunden gleichzeitig einkaufen. Pro 40 qm Verkaufsfläche darf nur je eine Kundin oder ein Kunde im Geschäft sein.
 
Es gelten nach wie vor Maskenpflicht und Abstandsregeln.
 
Die Regelungen des Termin-Shoppings gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung und unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.
 
Die Maßnahmen wurden auf Grundlage des letzten Bund-Länder-Treffens beschlossen. Hintergrund ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz. Wenn an drei Tagen hintereinander die Inzidenz über 50 steigt, werden Lockerungen zurückgenommen.
 
(bm)

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