12:05 / 11. April 2020

Schutz für Patienten, Senioren, Personal und Besucher

Besuche in Kranken- und Pflegehäusern stark eingeschränkt

Besuche in Heimen und Krankenhäusern sind in Rheinland-Pfalz massiv eingeschränkt worden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohner der Heime. Auch das Pflege- und medizinische Personal wird dadurch besser geschützt. Die Einschränkungen der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen liegen nun vereinfacht und gut übersichtlich vor.

Einschränkungen bei Besuchen in Heimen und Krankenhäusern. ©

Kinder unter 16 Jahren dürfen gar nicht rein

Die Kreisverwaltung Neuwied hat diese Übersicht erstellt. Sie ist aus dem zwar notwendigen, aber schwer verständlichen "Verordnungs-Deutsch" herausgeholt worden. Somit ist sie leicht verständlich und einfach zu verstehen.

Sie finden diese Übersicht hier. Dort können Sie sie auch herunterladen und gegenbenefalls anderen erläutern.


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