Schutz für Patienten, Senioren, Personal und Besucher
Besuche in Kranken- und Pflegehäusern stark eingeschränkt
Besuche in Heimen und Krankenhäusern sind in Rheinland-Pfalz massiv eingeschränkt worden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohner der Heime. Auch das Pflege- und medizinische Personal wird dadurch besser geschützt. Die Einschränkungen der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen liegen nun vereinfacht und gut übersichtlich vor.
Kinder unter 16 Jahren dürfen gar nicht rein
Die Kreisverwaltung Neuwied hat diese Übersicht erstellt. Sie ist aus dem zwar notwendigen, aber schwer verständlichen "Verordnungs-Deutsch" herausgeholt worden. Somit ist sie leicht verständlich und einfach zu verstehen.
Sie finden diese Übersicht hier. Dort können Sie sie auch herunterladen und gegenbenefalls anderen erläutern.
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