10:12 / 08. Dezember 2020

Verordnung gilt voraussichtlich bis zum 30. November

Update 2. November | 12. Corona-Verordnung im Wortlaut

Erst gestern hatte der Kreis Neuwied eine aktualisierte, sogenannte "Verfügung" veröffentlicht. Darüber haben wir HIER berichtet. Nach den Beschlüssen des Berliner Treffens (über die wir HIER berichtet haben) folgt nun die Landesverordnung.

Umfangreiche Einschränkungen durch die neue Verordnung des Landes

Die Kreisverwaltung in Neuwied teilte heute mit, dass sich unsere Region nach wie vor in der Warnstufe ROT befindet. Die Inzidenz liegt heute bei 83,7. Inzidenz bedeutet: So viele Menschen pro 100.000 Einwohner haben sich neu mit dem Corons-Virus infiziert. Seit heute befinden sich alle Landkreise in Rheinland-Pfalz in der Stufe ROT.Die Inzident im Kreis Neuwied am 31. Oktober 2020. Quelle: Kreisverwaltung Neuwied
Übersicht über den Kreis Neuwied am 31. Oktober 2020. Quelle: Kreisverwaltung Neuwied

Das Land Rheinland-Pfalz hat nun eine neue Corona-Bekämpfungs-Veordnung erlassen. Sie ist datiert vom 30. Oktober und gilt ab kommendem Montag (2. November) bis zum Ende des Monats (30. November).

Die vollständige, neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie HIER.

Neben dieser Verordnung, die immerhin 26 Seiten umfasst, gibt es eine vereinfachte Übersicht. Offiziell wird sie "Auslegungshilfe" genannt. In dieser "Auslegungshilfe" werden auf nur vier Seiten alle Ge- und Verbote, Einschränkungen und Möglichkeiten aufgeführt.

Also eine ganz einfache "Was geht - Was geht nicht"-Übersicht. Und das von A bis Z, also einfach nachzusehen.

Die Übersicht für den schnellen Durchblick finden Sie HIER.

 

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(ts)Corona, Öffnungszeiten, Verwaltungstermine, Termine

 


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