22:44 / 02. Oktober 2020

Weitere Lockerungen - aber mit Vorbehalt

11. Corona-Verordnung seit 16. September | Komplett

Die Landesregierung bezeichnet die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz als stabil. Daher wurden jetzt weitere Lockerungen beschlossen. Sie treten am kommenden Mittwoch (16. September 2020) in Kraft und gelten voraussichtlich in dieser Form bis zum 31. Oktober 2020. Sie können Sie HIER herunterladen oder einfach nur lesen.

Die Mainzer Regierung machte dennoch sehr deutlich: Sollte es zu einer Verschlechterung der Zahlen kommen, könnten kurzfristig wieder Verschärfungen greifen. Mit anderen Worten: Würde es deutlich mehr Neu-Infektionen geben, müssten bestimmte Lockerungen wieder zurückgenommen werden.

Wir alle müssen uns also nach wie vor an die Grundregeln halten. Dazu zählen vor allem:

Abstand halten
Alltagsmaske tragen
Hygieneregeln beachten

Größere Veranstaltungen, mehr Menschen in einer Gruppe

Die wesentlichen Veränderungen in der 11. Verordnung zu Corona: Es können jetzt bis zu 250 Leute in geschlossenen Räumen eine Veranstaltung besuchen. Bisher waren es nur 150. Außerdem dürfen sich bis zu 500 Personen im Freien versammeln; das waren bisher nur 350. In Kino oder Theater muss jetzt nicht mehr unbedingt der Mindest-Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Voraussetzung: Jeder zweite Platz muss frei bleiben - entweder neben einer Person oder vor oder hinter einer Person.

Zusätzlich wird beim Einzelhandel gelockert. Waren bisher zehn Quadratmeter Verkaufs-Fläche pro Kunde der Maßstab, so sind es zukünftig nur fünf. Damit sind praktisch doppelt so viele Kunden in einem Geschäft erlaubt wie bisher.

Neue Regelungen zum Schutz vor Corona - Lockerungen sollen ein entspannteres Leben ermöglichen. | Grafik © zwozwo8

Weihnachten, Märkte, Karneval

Die lange diskutierte Frage, ob es in diesem Jahr Weihnachts-Märkte geben könne, wurde auch besprochen - und entschieden. Dabei schwebt dem Land und den Vertretern der Kommunen eine Art "Weihnachts-Stadt" vor. Das bedeutet: In einer Stadt findet der Weihnachts-Markt nicht mehr nur an einem einzigen Platz statt. Er könnte vielmehr auf verschiedene Plätze verteilt werden. So würde es möglicher sein, "nachzuverfolgen" - sollte es Fälle von Corona-Infektionen geben.

Beim Start in die neue Karneals-Session haben offenbar die Vereine noch viel kreative Arbeit vor sich. Schließlich soll der 11. im Elften nicht einfach ausfallen. Unter Einhaltung aller Corona-Schutz-Regeln können sich aber Karnevalsten vorstellen, in die sogenannte "fünfte Jahreszeit" zu starten. Details dazu werden noch erabeitet.

Weiterhin verboten bleiben Großveranstaltungen. Bei ihnen ist eine Nachverfolgung bei Corona-Infektionen kaum möglich.

(ts)


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