14:59 / 27. Juni 2018

Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist.

Preis für Zivilcourage

Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jeden einzelnen Bürger: Als aufmerksamen Nachbarn, als Helfer in der Not, als Zeugen einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert.

Mit dem Preis für Zivilcourage ehrt der Minister des Innern und für Sport seit seiner ersten Verleihung im Jahr 2000 jedes Jahr Menschen für ihr mutiges Verhalten und ihren persönlichen Einsatz, mit dem sie sich für andere, die sich in Gefahr befanden oder denen Unrecht geschah, engagiert haben. 

Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist

Zivilcourage bedeutet Bürgermut.

Wie kann sich Zivilcourage zeigen?

Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfern.

Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz.

Von niemanden wird verlangt, sich wie eine Heldin oder ein Held gegen den oder die Täter zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.

Jeder, der Zeuge einer Gewalttat oder eines Unglücks wird, kann etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Wer zeigt Besonnenheit statt Gleichgültigkeit?

Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben.

Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben.

Wir suchen Menschen, die z.B. als aufmerksamer Nachbar, als Helferin oder Helfer in der Not, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Betreuerin oder Betreuer während oder nach einer Notsituation in Erscheinung getreten sind.

Wer kann teilnehmen?

Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Bürgerin und jeder Bürger „teilnehmen“, der ein Helferverhalten in einer besonderen Situation (z.B. Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat, Helferin oder Helfer in einer Notsituation) gezeigt hat.

Wenn Sie Menschen kennen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist, so schreiben Sie an das:

Ministerium des Innern und für Sport

Leitstelle „Kriminalprävention“

Schillerplatz 3-5

55116 Mainz

E- Mail: kriminalpraevention@mdi.polizei.rlp.de

 


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