13:33 / 21. August 2020

10. Corona-Verordnung | Verlängert bis 15. September

10. Corona-Verordnung | Verlängert bis 15. September

Die inzwischen zehnte Corona-Verordnung des Landes tritt am Mittwoch (24. Juni) in Kraft. Dabei können sich die Bürgerinnen und Bürger auf Lockerungen freuen. Die Verordnung können Sie sich - wie immer bisher - auch jetzt auf unserer Seite HIER herunterladen. Diese Verordnung gilt bis zum 31. August; das ist neu. Üblicherweise war die Laufzeit der Verordnungen deutlich kürzer.

Auch zu dieser Verordnung gibt es eine sogenannte "Auslegungshilfe", die sie HIER herunterladen können. Darin ist übersichtlich dargelegt, was bereits geändert ist und damit Rechtskraft besitzt.

Teilweise ohne Masken- und Abstandspflicht

Ab dem 24. Juni bei größeren Privatveranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern erleichterte Schutzmaßnahmen. Diese gelten unter der Voraussetzung, dass es a) nicht mehr als 75 Gäste sind und b) es vorher eine Liste mit diesen Menschen gibt. Für Veranstaltungen dieser Art - mit einer so hohen Teilnehmerzahl - gibt es dann auch keine Masken- oder Abstandspflicht. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, also: die Gästeliste vorher zusammenstellen, und alle müssen sich dann auch als "Anwesende" in eine Liste eintragen.

In der Verordnung heißt es dazu: "Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht sind möglichst zu beachten." Damit wird aber diese Pflicht von einer "Muss"- in eine sogenannte "Kann"-Bestimmung überführt.

Eine Auswahl an Lockerungen in der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz nach dem 24. Juni 2020 | Grafik © zwozwo8

Grafik © zwozwo8

Aufforderung zu Verantwortung

An Veranstaltungen im Freien dürfen ab kommender Woche (24. Juni) sogar bis zu 350 Menschen teilnehmen. Das sind hundert Personen mehr als bisher. Große Mammut-Veranstaltungen aber bleiben bis voraussichtlich Ende Oktober verboten. Das galt auch für den Rheinland-Pfalz-Tag, der an diesem Wochenende in Andernach hätte stattfinden sollen.

Die Landesregierung fordert alle dazu auf, mit den zum Teil erheblichen Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Alle Regierungen in Deutschland haben ja darauf hingewiesen, dass es keinesfalls zu einer zweiten Corona-Welle kommen dürfe. Nur bei voller Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird es weiterhin gelingen, Neuinfektionen einzugrenzen.

Zahlreiche Hygiene-Konzepte

Die Liste oben ist nur ein Auszug. Die Landesregierung hat erneut eine ganze Reihe von sogenannten "Hygiene-Konzepten" zusammengestellt. Sie gelten für die unterschiedlichsten Bereiche - von Theatern über Schwimmbäder bis zu Tanzschulen. Auch gibt es Konzepte für die Gastronomie und die Hotellerie.

Diese Hygiene-Konzepte finden Sie HIER zum Ansehen und zum Herunterladen (auf der Seite der Landesregierung). Die Liste ist alphabetisch geordnet, so dass Sie bei Bedarf "Ihren" Bereich schnell finden können.

Aktualisierung

(7. August 2020)

Auch zu dieser Verordnung gibt es natürlich wieder sogenannte "Auslegungshilfen". Darin hat die Landesregierung vor allem juristische Hinweise gegeben, wie diese Verordnung "auszulegen" ist. Das sind wichtige Hinweise und Handlungsoptionen für diejenigen, die die Durchsetzung einer solchen Verordnung zu gewährleisten haben. In dieser Auslegungshilfe ist übersichtlich dargelegt, was bereits geändert wurde und  damit auch Rechtskraft besitzt. Sie können sich die Aktualisierung HIER ansehen.

(ts)

 

 

 

 

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