16:59 / 26. Mai 2020

8. Corona-Verordnung | Stand: 27. Mai

"Sorgfältig und mit Bedacht": Mit diesen Begriffen überschreibt die Landesregierung die nächsten Öffnungsschritte. Das bedeutet, dass nichts überstürtzt werden soll und darf. Schließlich sind die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie vor allem mit drei Komponenten erreicht worden: mit Nachsicht, Rücksichtnahme und Disziplin.

Vom Fitnesstudio bis Opernhäuser

Auch, wenn die Verbandsgemeinde Linz über kein Opernhaus verfügt: in den neuen "Hygiene-Konzepten" der Landesregierung ist so ziemlich alles geregelt, was mit vielen Menschen zu tun haben könnte. Dass dabei "Abstand plus Hygiene" nach wie vor gelten, versteht sich von selbst. Jedes einzelne Konzept können interesseirte Bürgerinnen und Bürger HIER abrufen.

Die inzwischen 8. Coronaverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bildet die Grundlage für die Veränderungen bei Öffnungen und Hygiene-Konzepten. Sie können sie HIER herunterladen. Sie gilt von morgen (27. Mai) an und tritt dann wieder mit Ablauf des 9. Juni außer Kraft. Danach wird eine weitere Verordnung gelten. Darüber werden wir hier natpürlich wieder berichten und sie Ihnen zum Download zur Verfügung stellen.

(ts)

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