14:13 / 08. Mai 2020

Corona-Update vom 8. Mai detailliert

Aktualisierung aller neuen Bestimmungen

Einkaufen geht wieder, auch größere Geschäfte dürfen geöffnet sein - unabhängig von ihrer Fläche. Dabei müssen selbstverständlich bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Das gilt nicht nur für die Hygiene und den Abstand, sondern auch für die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in einem Geschäft/einem Raum sein dürfen.

Wer einen allgemeinen Überblick über amtliche Verordnungen und deren Rechtsvebindlichkeit bekommen möchte, kann auf der Seite der Landesregierung HIER nachsehen.

Viele Entscheidungen stehen noch aus

Noch nicht entschieden hat die Landesregierung in Mainz darüber, wieviele zusätzliche Menschen sich an einem Ort treffen dürfen. So sollen sich ja bald beispielsweise zwei Haushalte treffen können. Darüber wird das Kabinett wohl erst in der kommenden Woche entscheiden.

Bis zu einer Entscheidung bleibt es dabei: in der Öffentlichkeit dürfen höchsten zwei Personen zusammen sein, ausgenommen sind natürlich Familien.

Dann stehen auch eine Vielzahl von Entscheidungen über mögliche weitere Lockerungen an. Das könnte Bereiche wie Clubs oder Diskotheken, Freizeitparks, Fitness-Studios und andere betreffen.

Bei Fahrschulen ist ebenso wenig klar, wann diese wieder starten dürfen. Die Landesregierung will demnächst ein Datum dafür bekanntgeben.

Es ist einigermaßen unterschiedlich, was die Bundesländer tun und was nicht. Für Rheinland-Pfalz ist entweder bereits erlaubt oder wird bald wieder erlaubt sein:

SENIOREN- UND PFLEGEHEIME

Das Besuchsverbot ist aufgehoben. Seit dem 7. Mai gilt Folgendes: pro Tag und Bewohner darf eine Person für eine Stunde jemandem in einem Heim einen Besuch abstatten.

SCHULEN

Ab dem 18. Mai ist für weitere Klassen der Berufsbildenden Schulen eine Rückkehr zum Präsenzunterricht geplant. Ab dem 25. Mai werden für die dritten, fünften und sechsten Klassen die Schulen wieder geöffnet. Am 8. Juni folgen dann die Klassen eins, zwei, sieben, acht und neun. Mitte Juni sollen wieder alle Schüler - allerdings nach einem rollierenden System - unterrichtet werden.

Wenn die Volkshochschulen (VHS) sich an die Regeln wie die normalen Schulen halten, dürfen diese ebenfalls ab 13. Mai wieder öffnen. Das gleiche gilt für Weiterbildungs-Träger. Abgesehen von Gesangsunterricht dürfen Musikschulen ja bereits wieder unterrichten, allerdings für maximal drei Schüler zur gleichen Zeit.

Start der Sommerferien ist der 6. Juli.

SPIELPLÄTZE

Die Kommunen, also Dörfer und Städte, entscheiden darüber im Einzelnen. Spielplätze dürfen schon seit dem 3. Mai freigegeben werden. Dass auch hier alle Regeln zu beachten sind, versteht sich von selbst. Bisher ist bekannt, dass die Spielplätze in Kasbach-Ohlenberg, St. Katharinen und der Stadt Linz geöffnet sind. Bei den anderen Dörfern müsste konkret nachgefragt oder nachgesehen werden. Mitunter gibt es auch entsprechende Schilder an den jeweiligen Plätzen.

GASTRONOMIE

Ab dem 13. Mai (Mittwoch kommender Woche) dürfen Kneipen, Cafés und Restaurants wieder ihre Gäste willkommen heißen - befristet zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Der Service darf binnen oder in der Außengastronomie angeboten werden. Die Bewirtung geht nur an Tischen.

Zusätzlich ist wichtig: Jeder Gast muss vorher buchen und eine
sogenannte „Kontakt-Nachverfolgung“ möglich machen.

FRISEURE UND ANDERE

Die Haare kann man sich ja schon seit dem vergangenen Montag wieder schneiden lassen (4. Mai). Ab dem 13. Mai dürfen auch weitere „körpernahe“ Dienstleistungen angeboten werden. Also beispielsweise Fußpflege oder Massagen.

MUSEEN

Diese dürfen ab kommendem Montag auch wieder öffnen, also ab dem 11. Mai.

CAMPING

Das dürfte alle mobilen Ferienfans freuen, die gerne campen: ab dem 18. Mai dürfen Campingplätze wieder öffnen. Allerdings müssen Camper für ihre eigenen sanitären Einrichtungen sorgen. Dauer-Camper dürfen schon einige Tage vorher, ab dem 11. Mai, wieder auf ihre gewohnten Plätze.

HOTELS UND ANDERE

Ob Hotel oder Jugendherberge, Ferienhäuser oder „Familienferien-Stätten“: sie alle dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen.

GOTTESDIENSTE

sind bereits seit dem 3. Mai möglich. In den Gebäuden müssen Desinfektions-Spender aufgestellt und die Mindestabstände unbedingt eingehalten werden.

KINDER-BETREUUNG

Bis zu den Sommerferien sollen Kindertagesstätten bei Bedarf für alle Kinder geöffnet werden. Bis Anfang Juli wird nach Aussage der Landesregierung der Betrieb in den Kindertagesstätten erweitert. Zumindest stundenweise soll Kita-Betreuung ermöglicht werden; eine 100%ige Vollbesetzung kann es aber - so die Landesregierung - nicht geben.

KINOS

Sie bleiben weiterhin geschlossen, lediglich Autokinos sind erlaubt.

GROßVERANSTALTUNGEN

Alle Volksfeste, Sportveranstaltungen oder Freizeittreffen, bei denen üblicherweise viele Menschen zusammenkommen, bleiben auch wie vor verboten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. August. Die Landesregierung hat bisher noch kein Konzept vorgelegt, was mit kleineren Veranstaltungen geschehen soll. Es wurde lediglich angekündigt, dass es Kategorien geben solle, nach denen bestimmte Veranstaltungen möglicherweise wieder erlaub würden.

BREITENSPORT

Die Sportler dürfen sich freuen. Denn auch Breitensports soll wieder im Freien möglich sein. Wettkämpfe darf es nicht geben. Wann das noch bestehende Verbot gelockert werden wird, hat die Landesregierung noch nicht entschieden. Tennis und Golf sind ja schon seit dem 20. April wieder erlaubt. Schwimmbäder oder andere Innensport-Bereiche bleiben nach wie vor geschlossen.

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