01:58 / 17. September 2022

Update 17. September 2022

Der Bundesrat – also die Vertretung der Bundesländer in Berlin – hat entschieden: Für die kommende Herbst-Winter-Periode gibt es neue Corona-Regeln. Die Länder können aber auch weitere Regeln erlassen. Man könnte (fast) meinen, dass sich nicht sehr viel ändert. Aber stimmt das? Die Online-Redaktion der VG Linz hat eine umfangreiche Übersicht zusammengestellt.

Maskenpflichten, Rücksichtnahmen, Infektionsschutz

Ein Flickenteppich, wie viele befürchtet hatten, ist es nicht geworden. Dafür haben die Länder jetzt mehr Selbst-Verantwortung und können selbst entscheiden, woe sie die Schutz-Mechanismen verstärken wollen oder nicht. Schließlich wollen sich die Länder nicht alles vom Bund "vorschreiben" lassen.

Das Infektionsschutzgesetz soll vom 1. Oktober dieses Jahres bis zum 7. April 2023 gelten. Kernpunkte sind: Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. In Flugzeugen soll diese Pflicht entfallen. Die Länder können aber auch im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen Masken vorschreiben.

In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dabei ist wie bisher eine medizinische Maske ausreichend, es wird keine FFP2-Maske wie künftig in Fernzügen verlangt. Allerdings werden FFP-2-Masken empfohlen. Sie bieten nach allgemeiner Übereinstimmung einen deutlich besseren Schutz als einfache Masken.

Wer in Fernzügen unterwegs ist, muss künftig eine FFP-2-Maske tragen.

Die sogenannten "drei Warnstufen" in Rheinland-Pfalz 

Für doppelt geimpfte und als immun geltende Personen gibt es kaum Einschränkungen. Nicht-Immunisierte können ebenfalls fast alles nutzen. Vom Kino bis zum Friseur gelten für sie so git wie keine Einschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin eine Testpflicht in bestimmten Bereichen. Allerdings gibt es Höchstgrenzen beachten. Und da kommen die "drei Warnstufen" ins Spiel.

  • Diese "drei Warnstufen" hatte der SWR bereits im vergangenen Jahr HIER übersichtlich aufgelistet (und sie gelten nach wie vor).
  • Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes können Sie HIER lesen und herunterladen. Sie umfasst 38 Seiten.

Übersicht des Bundes-Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministeriums des Bundes hat das neue Gesetz grafisch dargestellt (siehe unten). Außerdem finden Sie HIER eine umfassende Beschreibung dazu, mit vielen Fragen und Antworten zu bestimmten Bereichen. Darin auch enthalten: Weitere wichtige Links für eine verlässliche Information über Corona – mit den Links dazu ganz am Ende des Textes.

Corona Herbst/Winter 2022 / 2023

Grafik © Bundesgesundheitsministerium (BMG)

(ts)

 
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