11:18 / 18. Juni 2021

Update 2. Juni | Lockerungen, Freiheiten

Eine Reihe von Lockerungen greifen ab heute, Mittwoch (2. Juni 2021). Die wichtigstens haben wir Ihnen hier zusammengefasst (siehe unten). Es ist ein Teil jener Freiheiten, auf die wir verzichten mussten, um der Pandemie die Stirn bieten zu können.

Ganz ausführlich gibt es die Änderungen in der (mittlerweile) 22. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie können Sie HIER nachlesen und auch herunterladen.

Zudem haben wir Ihnen die Medieninformation der Landesregierung HIER eingebaut. Sie gibt auch einen Überblick über die Änderungen. Sie ist aber etwas ausführlicher als unsere Auflistung hier unten.

Übersicht über die Lockerungen ab Mittwoch (2. Juni 2021)

  • Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene
  • Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.

    GASTRONOMIE

  • Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke

  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)

    SPORT

  • Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;

    ZUSCHAUER BEIM SPORT

  • Bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;

  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;

  • Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;

    HOTELS

  • Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.

    KIRCHE

  • Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig

  • Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern

    KINO, THEATER, KULTUR

  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;

  • Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;

Sicher findet der eine oder die andere es anstrengend, wenn immer wieder auf die "Regeln" hingewiesen wird. Wir tun es dennoch auch heute wieder.

Die Pandemie ist noch nicht vorüber, auch, wenn es jetzt fast den Anschein haben könnte. Daher gelten weiter:

Maske tragen, wo erforderlich
Hände oft und auch gründlich waschen
Abstand halten und – auch bei diesem Wetter
Lüften nicht vergessen

Diese Regeln, die ja manchem schon zur Angewohnheit geworden sind, haben uns allen geholfen. Ohne sie wären wir womöglich (noch) nicht an dem Punkt, an dem wir heute sind.

(ts)

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