14:55 / 01. April 2021

Update 1. April | Verschärfungen wegen hoher Inzidenz

Auch im Kreis Neuwied liegt die Inzidenz bereits seit Tagen um die 200, mal ein wenig drunter, mal drüber. Das bedeutet: Eine Verschärfung der Corona-Regeln tritt in Kraft.

Dazu hat die Landesregierung in Mainz die geltende Corona-Verordnung "angepasst". Sie können Sie HIER - wie immer - auch ansehen und herunterladen. Das ist die sogenannte "Konsolidierte Fassung". Sie ist einfacher zu lesen als der offizielle Verordnungs-Text.

HIER gibt es die sogenannte "Begründung" zu dieser geänderten Verordnung.

Die einzelnen Änderungen sind ganz unten im Detail aufgeführt. Mit einer Grafik, die Sie in diesem Artikel finden, wollen wir Ihnen zeigen: Es ist eine gefährliche Lage zur Zeit. Und es lohnt sich, weiterhin Rücksicht zu nehmen und alles zu tun, damit sich das Voirus nicht weiter ausbreiten kann.

Erst wenn die Inzidenz wieder unter 200 liegt - und zwar für eine Woche - können die verschärften Regeln geändert werden.

Maske tragen auch im Auto

Die Verordnung sagt unter anderem Folgendes:

  • Einzelhändler, Buchläden, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte nur noch für Kunden mit Termin öffnen dürfen.

  • Friseure, Fahr- und Musikschulen sind zu Corona-Tests verpflichtet.

  • Auch im Auto müssen die Insassen eine Maske tragen. Das gilt immer dann, wenn man nicht zu einem Haushalt gehört. Also: Wenn ich mit einem Kollegen im Auto sitze, müssen beide Maske tragen!

Die Auflagen gelten für die betreffenden Kreise ab heute (1. April).

Die Polizei wird an den Ostertagen - beginnend mit heute - verstärkt kontrollieren. So soll sichergestellt werden, dass die neuen Regeln auch beachtet werden.

Übersicht mit Details

  • Einzelhandel

    Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, und Gartenbaumärkte dürfen nur im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

  • Friseure

    Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.

  • Sport

    ist im Freien nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.

  • Fahrschulen

    Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt.

  • Musikschulen

    Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Gruppenunterricht ist untersagt.

  • Autofahren

    Für Fahrten im privaten Kraftfahrzeug mit Personen aus verschiedenen Hausständen gilt für Mitfahrer eine Maskenpflicht.

    (ts)

Die Entwicklung der Corona-Inzidenz im Kreis Neuwied im März 2021. | Quelle: Kreisverwaltung Neuwied

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