12:25 / 18. Mai 2020

Siebte Corona-Verordnung gilt ab 18. Mai

Nur eine Woche wird diese Verordnung gelten, die jetzt als siebte vorliegt. Das ist dem Virus geschuldet: je nach dem, wie sich die Lage entwickelt, wird weiter gelockert oder wieder angezogen. Dabei sind die Zeiten jetzt kürzer als zu beginn. Anfangs galten die Verordnungen im Schnitt zwei Wochen. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass sie am 26. Mai (dem Mittwoch der kommenden Woche) endet - und durch eine neue ersetzt werden wird.

HIER können Sie aktuelle Verordnung herunterladen oder einfach nur lesen. Selbstverständlich finden Sie diese - wie alle aktuellen Verordnungen - auch immer im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde.

Tourismus, Vereinssport, Bäder

Mit dieser Verordnung werden insbesondere die angekündigten Öffnungen im Tourismus-Sektor umgesetzt. Weiterhin ist eine Klarstellung erfolgt, dass Vereinssport unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 und 7 zulässig ist.

Was Hallen- und Freibäder angeht, so ist offenbar noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden. Jedenfalls findet sie sich noch nicht in dieser Verordnung. Sicherlich werden bei der Öffnung von Bädern bestimmte Regeln zu beachten sein; auch in der Gastronomie gelten ja besondere Vorgaben.

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat einen Pandemieplan mit Hinweisen zur Bäderöffnung veröffentlicht. Dort finden Bäder mögliche Hilfen bei der Planung und Durchführung von bevorstehenden Öffnungen. Die Corona-Sonderseite der Gesellschaft finden Sie HIER.

(ts)

 

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