13:18 / 08. August 2020

Lockerungen: Sport bis zu 30 Personen erlaubt (14. Juli)

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die aktuelle Corona-Verordnung "angepasst". In anderen Worten: Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen ist damit wieder möglich.

Damit können beispielsweise die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb in den Ballsportarten wie Fußball, Handball und Volleyball wieder durchgeführt werden.Die komplette Pressemitteilung des Innenministeriums können Sie HIER lesen.

Wichtige Voraussetzungen beachten

Voraussetzung für die neuen Lockerungen ist eine Kontaktdaten-Erfassung der jeweiligen Trainings- und Wettkampfgruppe. Die wiederzugelassenen Zweikämpfe und der sportliche Wettstreit erfordern also auf der anderen Seite eine Nachverfolgbarkeit von eventuell auftretenden Infektionsketten.

Die Landesregierung hat auf ihrer Seite eine "Was geht? - Was geht nicht?"- Übersicht erstellt. Diese Übersicht finden Sie HIER.

Überblick über Hygiene-Konzepte

Die Landesregierung hat eine ganze Reihe von sogenannten "Hygiene-Konzepten" zusammengestellt. Sie gelten für die unterschiedlichsten Bereiche - von Theatern über Schwimmbäder bis zu Tanzschulen. Auch gibt es Konzepte für die Gastronomie und die Hotellerie.


Diese Hygiene-Konzepte finden Sie HIER zum Ansehen und zum Herunterladen (auf der Seite der Landesregierung). Die Liste ist alphabetisch geordnet, so dass Sie bei Bedarf "Ihren" Bereich schnell finden können.

(ts)


 

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