03:36 / 16. Januar 2021

Update 15. Januar | "Absonderung" und Quarantäne

Es gibt in der Bürokratie schon einigermaßen seltsame Begriffe. Manche sind sogar für Verwaltungs-Fachleute oft nicht auf Anhieb zu verstehen. Solch ein Begriff ist sicherlich auch "Absonderungs-Verordnung". Wichtig ist er dennoch. Wir erklären Ihnen hier, worum es dabei geht.

Mit einer Quarantäne die Virus-Verbreitung eindämmen

Es geht in dieser Verordnung mit dem seltenen Namen vor allem um den Kampf gegen das Virus. Und: Vor allem zu erklären, wie sich ein positiv getesteter Mensch am besten verhält - gegenüber seiner Familie und auch gegenüber Freunden. Diese Verordnung und ihre Erklärungen bestehen aus drei Papieren. Auf Dutzenden von Seiten ist das alles genau beschrieben.

Das Wichtigste: Wer positiv getestet wurde, muss sich "absondern". Das heißt, sich von anderen fernhalten. Kurz: Er oder sie muss in Quarantäne.

Die Verordnung könnte also im Prinzip auch heißen: "Quarantäne-Verordnung". Wir haben die drei wichtigsten Dokumente für Sie wieder zum Lesen und / oder Herunterladen auf unsere Homepage gestellt. Hier sind die einzelnen Papiere zu finden:

  • HIER die eigentliche Verordnung (in der sogenannten "Konsolidierten Fassung"; das heißt sie ist besser verständlich als der reine Verordnungs-Text).
  • HIER das Dokument, das im Einzelnen die Änderungen der Verordnung beschreibt (das ist eher etwas für Experten).
  • HIER die sogenannte "Begründung" für diese Verordnung. Darin wird erklärt, warum es überhaupt diese Verordnung gibt und was sie - Punkt für Punkt - konkret bedeutet.

Erläuterungen zur "Absonderungs-Verordnung" in der Übersicht

Der hier folgende Text ist der Homepage der Landesregierung in Mainz entnommen. Sie finden ihn komplett HIER. Dort gibt es auch sogenannte "FAQs", also Fragen und Antworten zum Thema "Absonderung" bzw. Quarantäne. Dort wird das alles sehr detailliert beschrieben. Hier unten haben wir die Übersicht für Sie zum Überfliegen, wenn Sie das Thema nicht in seiner ganzen Ausführlichkeit lesen möchten.

Absonderung bedeutet, sich von anderen Personen fernzuhalten - zum Schutze der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor ansteckenden Krankheiten. Absonderung umfasst Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion und Isolation bei bestätigter Infektion mit Corona.

In die Absonderung müssen unverzüglich und ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes
  • positiv getestete Personen,
  • Haushalts-Angehörige einer positiv getesteten Person,
  • Kontaktpersonen der Kategorie I,
  • Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster,
  • Corona-Krankheitsverdächtige und
  • Personen, die aus Risikogebieten einreisen.

 

Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich absondern, nachdem sie von dem positiven Testergebnis erfahren haben. Informationen u.a. zur Länge der Isolation erhalten Sie unten in den FAQ (Fragen und Antworten) der Landesregierung. 

Kontaktpersonen der Kategorie I müssen sich unverzüglich absondern, sobald sie von ihrem engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person erfahren. Kontaktpersonen der Kategorie I, die bereits selbst positiv getestete Personen waren, symptomfrei sind und deren Absonderung beendet ist, müssen sich nicht absondern. 

Kontaktpersonen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster müssen sich unverzüglich nach der Mitteilung durch das zuständige Gesundheitsamt absondern. 

Haushalts-Angehörige müssen sich unverzüglich absondern, nachdem sie von dem positiven Test einer in ihrem Hausstand wohnenden Person erfahren haben, und das zuständige Gesundheitsamt über den Beginn der Absonderung informieren. 

Krankheitsverdächtige müssen sich unverzüglich nach Auftreten der Symptome absondern. 

Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg absondern und sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich natürlich auch an Ihren Hausarzt wenden. Bitte rufen Sie ihn an, wenn Sie über Symptome verfügen oder unsicher sind. Gehen Sie nicht mit möglichen Symptomen direkt in die Praxis!

Die Ärzte in unserer Region arbeiten seit Monaten äußerst engagiert und helfen bei der Aufklärung und Klärung von wichtigen Fragen.

(ts)

 

  1. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.

  2. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.

  3. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.