22:49 / 02. Oktober 2020

11. Corona-Verordnung | Aktualisiert 3. Oktober

Wir haben Sie bereits gestern über die Warnstufe Orange informiert. Alle diese Infos finden Sie HIER.

Die sogenannte "konsolidierte" Fassung der aktuellen Verordnung können Sie HIER lesen und auch herunterladen. Darin sind für alle wesentlichen Bereiche die Vorschriften und Regelungen zu finden.

HIER ist die formalrechtliche, also die eigentliche Verordnung. Sie ist die Information über die Veröffentlichung. In der konsolidierten Fassung finden Sie hingegen alle wichtigen Details.

Die wichtigsten Neuerungen

Vom 3. Oktober an gilt die Allgemeinverfügung mit strengeren Regeln für den Kreis Neuwied.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind demnach nur mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, also privaten Feiern, sind mit bis zu 50 Personen zulässig.

Im Bereich Sport ist das gemeinschaftliche Training bzw. Wettkampf nur dann zulässig, wenn während der gesamten Zeit das Abstandsgebot eingehalten wird.

Zusätzlich wird empfohlen Feiern und Zusammenkünfte zuhause auf maximal 25 Personen zu beschränken.

Durch die Allgemeinverfügung wird auch eine Maskenpflicht an Schulen im Unterricht eingeführt. Grundschüler im Unterricht müssen keine Masken tragen. Die Schulleiter werden entsprechend informiert.

Die Regelungen für den Kreis Neuwied bleiben so lange bestehen, bis der Inzidenzwert für den Kreis mindestens 3 Tage in Folge unter 30 Fälle je 100.000 Einwohner liegt. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird durch die Kreisverwaltung Neuwied bekannt gegeben.

(ts)

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