21:45 / 08. Januar 2022

Update 7. Januar 2022 | Überbrückungshilfen

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium weist auf diese Möglichkeit hin. Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe IV gestellt werden – und zwar bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). 

Wirklich wichtig sei, dass die Antragsteller bereits mit dem Einreichen des Antrags im Regelfall auch eine Abschlagszahlung von bis zu 50% des beantragten Zuschusses erhalten. So sei für die Unternehmen eine durchgehende Unterstützung möglich. 

Überbrückungs-Hilfen III und IV

Die Überbrückungshilfe III Plus decke die Monate bis einschließlich Dezember 2021 ab, ab Januar 2022 bis zunächst März 2022 greife die Überbrückungshilfe IV.

Die Abschlagszahlung sei ein wichtiger Schritt, für den sich die Bundesländer vehement eingesetzt hätten, so das Ministerium. Mit ihr könne der Zeitraum überbrückt werden, bis zu dem der Bund entsprechende Software zur Verfügung stelle. Mit dieser Software werden dann die eingegangenen Anträge bearbeiten, beschieden und ausgezahlt.

Bis zu 50% Hilfe als „Abschlag“

Bei der Überbrückungshilfe IV ist es möglich, einen Antrag über die vollen drei Fördermonate (Januar 2022 bis März 2022) zu stellen. Je Monat können bis zu 50% des beantragten Zuschusses als Abschlag ausgezahlt. Die maximale Höhe des Abschlages beträgt jeweils 100.000 Euro.

Support: Überbrückungshilfen während der Corona-Pandemie.

Support: Unterstützung für Firmen während der Pandemie | Bild © pixabay

Beantrage man einen kürzeren Zeitraum, falle auch die Abschlagszahlung entsprechend geringer aus. Das bedeutet konkret: Wer 300.000 Euro Überbrückungshilfe für drei Monate beantragt, erhält beispielsweise einen Abschlag von 100.000 Euro pro Monat. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat eine eigene Seite für diese Fragen eingerichtet. Sie ist HIER erreichbar.

Veränderungen bei den Hilfen

Die Überbrückungshilfe IV sieht zudem eine Reihe von Veränderungen gegenüber der Überbrückungshilfe III vor:

• Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.

• Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.

• Wer zusätzliches Personal für die Einhaltung der 2G- und 2G-Plus-Regelung einstellen musste, kann diese Kosten anrechnen lassen.

• Wer im Januar sein Geschäft schließt, weil es unter den geltenden Regelungen nicht rentabel ist, kann ebenfalls die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen.

• Die Beihilfegrenzen werden angehoben: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio.).

(Quelle: Wirtschaftsministerium RLP)

(ts)

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