12:04 / 22. September 2020

Land verlängert Unterstützung

Vereine werden auch nächstes Jahr unterstützt

Seit Anfang Mai schon konnten gemeinnützige Vereine einen Antrag auf Unterstützung stellen. Die Landeregierung erklärte damals: Das Geld sei für solche Vereine gedacht, „die in Existenznot“ geraten seien. Das Land Rheinland-Pfalz hatte einen eigenen Fonds zur Verfügung gestellt. Er hat ein Volumen von zehn Millionen Euro. Der war zunächst bis zum Ende dieses Jahres befristet.

Anträge, Ansprechpartner, Institutionen

Jetzt hat die Landesregierung mitgeteilt, das Programm werde verlängert. Der sogenannte „Schutzschild“ kann bis zu einer Höhe von 12.000 Euro pro Verein beantragt werden - unter bestimmten Voraussetzungen. Und: Je nach Verein müssen die Anträge auf unterschiedlichen Websites beantragt werden.

Die Internetseite der Landesregierung über Förder- und Hilfsprogramme finden Sie HIER.

HIER geht es zur Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Dorthin wenden sich Vereine, die aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung, Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit kommen. Es gibt dort auch ein Antragsformular HIER, das auszufüllen ist und dann per Post (!) an die Behörde geschickt werden muss.

Für Sportvereine wiederum listet die Landesregierung gleich vier unterschiedliche Adressen im Internet auf, an die diese sich wenden müssen, um Anträge zu stellen.

Kulturvereine finden auf der Seite über Förder- und Hilfsprogramme ebenso Informationen. Unter die Rubrik "Kultur" zählen nicht nur Musik, Gesang, Chöre, Theater oder Literatur. Auch Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine werden darunter gelistet.

(ts)

 

 

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