Ein erster Kontakt ist kostenlos. Zur Erstberatung wird i. d. R. eine Heilmittelverordnung benötigt. Die Zuständigkeit der Kostenträger für die weiteren Leistungen ist abhängig vom individuellen Fall und den in der Beratung festgelegten weiteren Schritten. Zuständige Kostenträger (z. B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Träger der Sozialhilfe) und die jeweiligen Wege der Antragsstellung werden in der Erstberatung erörtert.
Heinrich-Haus gGmbH
Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation
Kurzbeschreibung der Angebote:
Die Beratungsstelle berät Menschen, die sich auf Grund von Behinderung, Krankheit oder Unfall nicht oder nicht zufriedenstellend über die Sprache verständigen können.
Außerdem berät die BUK, wenn auf Grund von motorischen Einschränkungen die Steuerung des Umfeldes nicht möglich ist, z. B. das Bedienen des Fernsehers oder des Computers.
Wir begleiten Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen von der ersten Überlegung bis zur Umsetzung in den Alltag.
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