09:19 / 28. Juli 2022

EUROPAWAHL 2019

Unionsbürger sind wahlberechtigt und wählbar! Wichtige Informationen zur EUROPAWAHL finden Sie unter www.wahlen.rlp.de!

Während zu den Kommunalwahlen alle wahlberechtigten Unionsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihres Heimatortes eingetragen werden, gilt dies bei der Europawahl nur für solche Unionsbürger, die bereits an mindestens einer der Europawahlen von 1999 und 2014 teilgenommen haben. So Landeswahlleiter M. Hürter. Alle Unionsbürger, die erstmals an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen wollen, müssen rechtzeitig bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Für die Teilnahme an der Europawahl müssen EU-Bürgerinnen folgendes beachten: Klick hier!

Wichtiger Hinweis zur Europawahl:
Folgen des Wegfalls von Wahlrechtsausschlüssen! Klick hier!

Ergebnisse zur EUROPAWAHL! Klick hier!

  1. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.

  2. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.

  3. Lorem Ipsum dolor sit amon
    dolor sit amon.