11:01 / 03. November 2023
Schiedsamt
Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, den in § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühnenversuch und einen Sühnenversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Schiedsamtsordnung durchzuführen.
Verbandsgemeinde | mit den Gemeinden | zuständiger Schiedsmann |
Linz am Rhein |
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Kurt Pape
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