15:32 / 13. Februar 2018
Schiedsamt
Unter dem Motto "Schlichten ist besser als richten!" vermitteln Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich in strittigen Situationen.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es, den in § 380 der Strafprozessordnung vorgeschriebenen Sühnenversuch und einen Sühnenversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Schiedsamtsordnung durchzuführen.
Verbandsgemeinde | mit den Gemeinden | zuständiger Schiedsmann | Stellvertreter |
Linz am Rhein |
|
|
|
-
Lorem Ipsum dolor sit amon
dolor sit amon. -
Lorem Ipsum dolor sit amon
dolor sit amon. -
Lorem Ipsum dolor sit amon
dolor sit amon.