14:05 / 17. April 2023

Abrechnung der Abwassergebühren neu geregelt

ABWASSER | Umstellung des Abrechnungs-Systems

Wichtige Information für alle Grundstücks- und Hauseigentümer in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Für die Abrechnung von laufenden und einmaligen Abwasserbeiträgen und -gebühren kommt ab dem 1.1.2023 ein neues Abrechnungs-System zur Anwendung. Das bisher geltende privatrechtliche Entgeltsystem wird zukünftig auf öffentlich-rechtliche Abrechnungsgrundlagen umgestellt.

Dies führt dazu, dass es für die Heranziehung zu Gebühren oder Beiträgen nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Abwasserbeseitigungssystems ankommt, sondern bereits die Möglichkeit des Anschlusses an das Kanalnetz ausreichend ist. Somit werden ab dem 1.1.2023 auch die Eigentümer von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken an den Kosten der Abwasserentsorgung beteiligt.

Die für die Abwasserentsorgung und Abrechnung der damit zusammenhängenden Aufwendungen maßgeblichen kommunalen Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen – Allgemeine Entwässerungssatzung – vom 29.11.2022
  • Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 29.11.2022

wurden vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Linz am Rhein in der öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 beschlossen und durch die zuständige Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Neuwied genehmigt. Sie sind HIER einsehbar.

Die Kalkulation der ab dem 1.1.2023 geltenden Gebührensätze wird aktuell von einer beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Mit dem Ergebnis wird im Verlauf des Jahres 2023 gerechnet. Die Vorauszahlungen für die Abwasserentgelte werden daher noch in Höhe der Vorjahresentgelte erhoben. Sie erhalten voraussichtlich zum Ende des Jahres 2023 einen Grundlagenbescheid mit Ausweisung der entgeltrelevanten Grundstücksdaten. Die Abrechnung der für das Jahr 2023 geleisteten Vorauszahlungen erfolgt mit den Beitrags- und Gebührenbescheiden für das Jahr 2024.

Die Abrechnungsbescheide für das Jahr 2022 enthalten die Frischwasserverbräuche für einen Zeitraum von 15 Monaten (1.10.2021 – 31.12.2022).

Dies ist abweichend von dem bisherigen Abrechnungsmodus, wonach die Kanalgebühren gleichlautend mit den Abrechnungszeiten des Kreiswasserwerks zum 30.9. eines Kalenderjahres abgerechnet wurden. Die technischen Voraussetzungen für die Ablesung der Frischwasserzähler (Funkzähler) ermöglichen es aber nun, den Abrechnungszeitraum exakt auf das Kalenderjahr, d. h. vom 1.1. – 31.12. eines Jahres einzustellen. Hiervon wurde aus Vereinfachungsgründen Gebrauch gemacht.

Aufgrund des langen Abrechnungszeitraums ergeben sich vielfach höhere Abrechnungsbeträge für den Bescheid des Jahres 2022. Ab dem Kalenderjahr 2023 reguliert sich der Abrechnungszeitraum wieder auf 12 Monate.


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