17:43 / 18. September 2021

Auch vor der Wahl müssen Fristen eingehalten werden

VG-Verwaltung | Öffnungszeiten am Wahlsonntag

Für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten gesetzliche Fristen. Die Antragsfristen enden am

Freitag, 24. September 2021, 18:00 Uhr –>
für im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sowie

Sonntag, 26. September 2021, 15:00 Uhr –>
für im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, wenn jemand plötzlich krank wird oder wenn jemand nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten zum Wahlraum kommen kann. Eine Erkrankung muss in diesem Fall eindeutig nachgewiesen werden können.

Spezielle Öffnungszeiten zur Wahl

Zur Entgegennahme und Bearbeitung der Wahlschein-Anträge ist die Verbandsgemeinde-Verwaltung in Linz zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag, 24. September 2021–>
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Sonntag, 26. September 2021–>
von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

Die offizielle Information zu diesen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier!


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