12:54 / 28. August 2020

Nach den Sommerferien kein Abstand mehr?

Abstandsregeln in der Schule | Konzept der Landesregierung (Stand 1. August)

Nicht wenige haben sich gefragt: Wie kann es sein, dass in der Schule gar keine Abstandsregeln mehr gelten sollen? Sind etwa nach den Sommerferien alle geltenden Regeln außer Kraft gesetzt? Diese Frage lässt sich mit einem Wort beantworten: Nein.

Regeln, Kann- und Muss-Bestimmungen

Zunächst gilt, wie bei allen anderen Schritten auch: Es darf keine neue Corona-Welle geben. Sollten sich die Infektionszahlen wieder deutlich erhöhen, wird auch nicht weiter geöffnet. Das gilt auch für die Gastronomie, den Tourismus und viele andere Bereiche.

Inzwischen gibt es für zahlreiche Bereiche eigene sogenannte "Hygiene-Konzepte", also auch für Schulen. Der jetzt aktualisierte Plan wurden allen Schulen in Rheinland-Pfalz gestern (Dienstag, 30. Juni) zugeschickt. Sie können - wie immer - auch diesen Plan HIER herunterladen. Darin heißt es unter anderem:

Der vorliegende Hygieneplan-Corona dient als Ergänzung zum Muster-Hygieneplan und muss gemäß Corona-Bekämpfungs-Verordnung in seiner jeweils geltenden Fassung angewendet werden. Zu speziellen Themen wie z.B. Sport- und Musikunterricht wird es ergänzende Leitfäden geben.

Wenn man das in ein Nicht-Amts-Deutsch überträgt, bedeutet dies etwa: Alle Schulen im Land haben ohnehin längst eigene Hygiene-Pläne. Diese orientieren sich selbstverständlich an den jeweils gültigen Corona-Verordnungen. Daran muss sich jede Schule ja halten. Und für Bereiche wie Sport oder Musik wird es zusätzliche Richtlinien geben. Daran müssen sich die Schulen dann natürlich ebenfalls orientieren.

Abstand halten - Social Distancing

Abstand ja, aber nicht immer

Es geht der Politik in ganz Deutschland darum, wieder zu einer gewissen "Normalität" zu kommen. Daher wird auch in diesem neuen Konzept versucht, diese vorsichtig wieder herzustellen. Zum Thema Abstand - einem der wichtigsten Anti-Corona-Maßnahmen - heißt es dazu in dem aktualisierten Konzept:

Soweit es für den Unterrichtsbetrieb im regulären Klassen- und Kursverband erforderlich ist, kann von der Einhaltung des Mindestabstands insbesondere zwischen Schülerinnen und Schülern in allen Schularten und Jahrgangsstufen abgewichen werden.

Wo dennoch möglich, soll ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden, insbesondere bei Besprechungen oder Konferenzen.

Dieses Konzept verlangt von Lehrerinnen und Lehrern sehr viel Einfühlungsvermögen und Geduld. Und von den Schülerinnen und Schülern, dass sie mitmachen und verstehen, dass auch sie Verantwortung tragen. Das gilt wohl vor allem für die Jugendlichen in den mittleren und höheren Klassenstufen.

Unter dem Stichwort "Schulen und Kindertagesstätten" finden Interessierte auf der Seite der Landesregierung HIER weitere und umfangreiche Infos.

(ts)


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