15:46 / 15. Juli 2020

Viel Eigenverantwortung gefragt

10. Corona-Verordnung | Mehr Lockerungen - Längere Laufzeit

Die inzwischen zehnte Corona-Verordnung des Landes tritt am Mittwoch (24. Juni) in Kraft. Dabei können sich die Bürgerinnen und Bürger auf Lockerungen freuen. Die Verordnung können Sie sich - wie immer bisher - auch jetzt auf unserer Seite HIER herunterladen. Diese Verordnung gilt bis zum 31. August; das ist neu. Üblicherweise war die Laufzeit der Verordnungen deutlich kürzer.

Teilweise ohne Masken- und Abstandspflicht

So gelten ab 24. Juni bei größeren Privatveranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern erleichterte Schutzmaßnahmen. Das gilt dann, wenn es a) nicht mehr als 75 Gäste sind und b) es vorher eine Liste mit diesen Menschen gibt. Für Veranstaltungen dieser Art - mit einer so hohen Teilnehmerzahl - gibt es dann auch keine Masken- oder Abstandspflicht. Allerdings müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, also. Gästeliste vorher zusammenstellen und alle müssen dann auch als "Anwesende" aufgeführt werden.

In der Verordnung heißt es dazu: "Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht sind möglichst zu beachten." Damit wird aber diese Pflicht von einer "Muss"- in eine sogenannte "Kann"-Bestimmung überführt.

Eine Auswahl an Lockerungen in der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz nach dem 24. Juni 2020 | Grafik © zwozwo8

Grafik © zwozwo8

Aufforderung zu Verantwortung

An Veranstaltungen im Freien dürfen ab kommender Woche (24. Juni) sogar bis zu 350 Menschen teilnehmen. Das sind hundert Personen mehr als bisher. Große Mammut-Veranstaltungen aber bleiben bis voraussichtlich Ende Oktober verboten. Das galt auch für den Rheinland-Pfalz-Tag, der an diesem Wochenende in Andernach hätte stattfinden sollen.

Die Landesregierung fordert alle dazu auf, mit den zum Teil erheblichen Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Alle Regierungen in Deutschland haen darauf hingewiesen, dass es keinesfalls zu einer zweiten Corona-Welle kommen dürfe. Nur bei voller Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird es weiterhin gelingen, Neuinfektionen einzugrenzen.

Zahlreiche Hygiene-Konzepte

Die Liste oben ist nur ein Auszug. Die Landesregierung hat erneut eine ganze Reihe von sogenannten "Hygiene-Konzepten" zusammengestellt. Sie gelten für die unterschiedlichsten Bereiche - von Theatern über Schwimmbäder bis zu Tanzschulen. Diese Hygiene-Konzepte finden Sie HIER zum ansehen und zum Herubterladen (auf der Seite der Landesregierung). Die Liste ist aöphabetisch geordnet, so dass Sie bei Bedarf Ihren Bereich schnell finden können.

(ts)

 

 

 

 


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