16:41 / 05. Juni 2020

9. Corona-Verordnung | gültig ab 10. Juni

Inzwischen liegt die Neunte Corona-Verordnung vor, die offiziell einen längeren Titel hat: "Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeVO)". Sie löst die achte Verordnung logischerweise ab und gilt ab dem 10. Juni. Wir haben Sie auf unserer Homepage in den vergangenen Monaten regelmäßig über die Änderungen informiert. Auch jetzt können Sie die aktuelle Verordnung HIER wieder herunterladen - zum Lesen oder Ausdrucken.

Weitere, wichtige Details sind in den sogenannten "Hygiene-Konzepten" festgelegt. Darin ist geregelt, welche Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen beachtet werden müssen. Es gilt ja nicht nur das "AHA"-Prinzip, also Abstand - Hygiene -Achtsamkeit. Für viele einzelne Bereiche gelten konkrete Hinweise - angefangen beim Baden bis hin zum Zirkus.

Das Linzer Schwimmbad

Auch das Schwimmbad in Linz erfüllt besondere Auflagen, wenn es an diesem Samstag (6. Juni) wieder öffnet. Dazu zählen Hygiene-Maßnahmen, die erfüllt werden müssen. Deshalb wird es einen durchgängigen Betrieb zunächst nicht geben. Während des Tages wird das Schwimmbad zwischendurch geschlossen, damit es gereinigt werden kann, bevor die nächsten Gäste kommen dürfen. 

Die Hygiene-Regeln für die Einzelbereiche finden Sie auf der Seite der Landesregierung HIER.

Kontaktdaten bei Fragen

Auf der Corona-Sonderseite gibt es auch Adressen und Telefonnummern, wenn Sie Hilfe und Unterstützung suchen und benötigen.

Bei allen anderen Fragen, die wir Ihnen womöglich hier nicht ausreichend vermitteln konnten, schicken Sie uns einfach eine Mail: Region@VG-Linz.de oder rufen Sie unsere Kümmerin Waltraud Schmaus an: 02644 / 560 177.

(ts)

 

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