14:19 / 14. Januar 2022

Update 14. Januar | Corona-Regeln erneut angepasst

Heute (14. Januar 2022) ist in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Änderungs-Verordnung in Kraft getreten – die neuen Regelungen gelten ab sofort.

Wenn Sie den gesamten Verordnungs-Text lesen oder herunterladen wollen, können Sie dies HIER tun.

Neuregelung der Quarantäne

Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung vorweisen können, frisch doppelt geimpft oder genesen (Zeitraum von drei Monaten) oder geimpfte Genesene sind, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen endet die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich darüber hinaus nach einer Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle freitesten lassen. Ein Nachweis darüber muss erbracht werden.
 
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertagesstätten, die als enge Kontaktpersonen eingestuft worden sind, kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR-Test oder einen bei einer Testeinrichtung vorgenommenen Antigen-Schnelltest beendet werden.

Anpassung der „2G-plus“-Regel

Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante bleiben Kontaktbeschränkungen und Zutrittsregeln, darunter auch die 2G-plus-Regel, unerlässlich. Die in Rheinland-Pfalz schon seit Wochen geltende 2G-plus-Regel wurde ebenfalls angepasst. Die Testpflicht entfällt demnach nicht nur für Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sondern auch für frisch doppelt Geimpfte, für frisch Genesene (Zweitimpfung bzw. Genesung liegt nicht länger als drei Monate zurück) und für geimpfte Genesene.

(bm)

Quelle: MWG RLP

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