22:04 / 17. Februar 2022

Update 18. Februar | Corona-Lockerungen ab sofort

Ab heute (Freitag, 18. Februar) findet eine große Änderung statt, die uns alle wieder zurück in mehr "Normalität" bringt. Denn ab heute können wir wieder einkaufen – in allen Geschäften des Einzelhandels. Nur eine einzige Sache müssen wir befolgen: Eine Maske tragen, am besten natürlich eine FFP2-Maske. Und: Die Kontakt-Beschränkungen entfallen, für alle Geimpften und Genesenen (mehr dazu in der Übersicht).

Die ganze Änderung zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes RLP kann man HIER lesen und sich komplett als PDF herunterladen.

Vor der Übersicht eine wichtige Info für die, die Reisen planen. Bald soll es Neubewertungen beim Reisen gebe. Die Einstufung der Hochrisiko-Gebiete soll überprüft und angepasst werden. 

Damit wird auch das Reisen für Familien erleichtert. Mit Blick auf die Omikron-Variante hierzulande ist es ja nicht mehr gerechtfertigt, Länder mit einer Inzidenz von über 100 als Hochrisiko-Gebiet einzustufen. Sobald es dazu Informationen und Beschlüsse gibt, werden sie veröffentlicht.

Impf-Infos in 15 Sprachen auf Video

Es werden zwar jeden Tag mehr, aber: Nach wie vor sind immer noch zu wenige Menschen geimpft. Das Landesamt für Flüchtling ein Berlin hat kurze Impf-Videos in insgesamt 15 Sprachen – auf Youtube. HIER kann man sich diese Videos ansehen, von Deutsch über Pashto bis Arabisch oder Somali.

Wer Flüchtlinge in unserer Region kennt oder Mitbürger, die des Deutschen nicht so mächtig sind: Bitte geben Sie doch einfach diese Webadresse weiter: t1p.de/impf-infos.

Und weil in unserem Überblick häufiger von 2G oder 3G oder anderen Kombinationen die Rede ist: Die Grafik der Landesregierung (unten) gibt eine Übersicht.

2G, 3G, 2G-Plus – Erklärungen in einer Grafik

Was sich ändert

1.     In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. 

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Beim Einzelhandel wird im Grunde alles wieder geöffnet. Das heißt, dass man wieder (fast) ganz normale einkaufen gehen kann – überall. Allerdings sind medizinische Masken nach wie vor Pflicht. Dazu werden ausdrücklich FFP2-Masken empfohlen.

2.     In einem zweiten Schritt ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Dies alles geschieht immer wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern.

Auch Über­nachtungs­-Angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test genutzt werden (3G-Regelung).

Und dann haben sich die Verantwortlichen in Mainz noch eine amüsante Formulierung einfallen lassen, und zwar für Diskos und Clubs: Sie nennen sie „Tanzlustbarkeiten“. Konkret bedeutet dies: Diskotheken und Clubs werden geöffnet für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus).

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Auch hier gilt: mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung). 

Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, höchstens aber 6.000 Zuschauer. 

Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, höchstens aber 25.000 Zuschauer. Flankierend sollten möglichst FFP2-Masken getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

3.     In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz-Gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. 

Arbeitgeber können weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Oder, wenn das im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).

Die wichtigsten Ändernen, ganz grob, hat die Landesregierung in einer Grafik (unten) dargestellt.

Änderungen zu Corona – Stand Februar 2022

Kurzarbeitergeld und Überbrückungs-Hilfen

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist auch aktualisiert worden (hier: Bezugsdauer und Sonderregelungen). So wird auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht – für Betriebe, die seit Beginn der Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind. 

Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Der Bund wird schließlich die Hilfen des sogenannten Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern.

(ts)

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