10:05 / 09. Juli 2018

K11 geänderte Verkehrsführung zum 02.01.2017

Weiterhin nutzten viele Bürger die Ortsdurchfahrt Kasbach als Umfahrungsstrecke, was bisher von den Anwohnern der Gemeinde Kasbach auch geduldet wurde. Allerdings musste vermehrt widerrechtliches Verhalten festgestellt werden, z.B. durch das Durchfahren von gesperrten Straßenbereichen. Massiv festzustellen waren zudem überhöhte Geschwindigkeiten von Ver-kehrsteilnehmern.

Auf diese Problematik wurde bereits eindringlich in den beiden in Ockenfels durchgeführten Bürgerversammlungen hingewiesen. Auch in Kasbach fand kürzlich eine Bürgerversammlung zu der verkehrlichen Situation statt.

Aufgrund der anhaltenden Problematik des Durchgangsverkehrs in Kasbach lud die Verbands-gemeinde Linz daher Vertreter der Polizei, des LBM sowie der betroffenen Ortsgemeinden Kasbach und Ockenfels zu einem erneuten Abstimmungstermin ein, um die verkehrliche Si-tuation in Augenschein zu nehmen. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass die Durch-fahrt von Kasbach nach Ockenfels aus Gründen der Verkehrssicherheit in beide Richtungen untersagt wird.

Dies bedeutet, dass die Einbahnregelung in der Straße Rheinhöller zwischen Kreuzung „Im Denet“ bis zur Bahnüberführung wieder aufgenommen wird. Eine Durchfahrt der Straße „In der Mark“ ist von der Straße „Am Langhälschen“ bis zur Bahnüberführung aus beiden Richtungen nicht mehr möglich. Das Verbot der Durchfahrt wird durch die Aufstellung von Absperrpfosten sichergestellt.

Diese vorgenannten Änderungen in der Verkehrsführung gelten ab dem 02. Januar 2017.

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