19:41 / 29. Januar 2019

Ab dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

Die neuen Regelungen gelten nicht nur für "Unternehmen" (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen - auch für Vereine.

Die meisten der geltenden Vorschriften sind aber nicht neu, sondern ergaben sich schon bisher aus dem BDSG.

Vereine und Verbände sollten sich mit den neuen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung vertraut machen und die notwendigen Anpassungen und die Umstellung vornehmen.

Der Gemeinde und Städtebund Rheinland-Pfalz hat den Kommunen eine Handlungshilfe für Vereine und Verbände zur Verfügung gestellt, die von der Landes-Feuerwehrschule erarbeitet wurde. Diese Handreichung richtet sich zunächst an die Fördervereine der Feuerwehren, kann jedoch auch nach Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund von sonstigen Vereinen und deren Vereinsarbeit genutzt werden.

Die Vereine sollten im Rahmen der Neuregelungen sicherstellen, dass u.a. folgende Maßnahmen und Aufgaben erfüllt werden:

  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (wenn in der Regel mindestens zehn Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind)
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO
  • Abschluss von Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung mit externen Dritten gemäß Art. 28 DSGVO
  • Überarbeitung von Einwilligungserklärungen gemäß den Vorgaben der DSGVO
  • Prüfung und Sicherstellung der TOMs (= technischen und organisatorischen Maßnahmen)
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
  • Sicherstellung der Betroffenenrechte

Diese Aufzählung stellt lediglich eine exemplarische Aufstellung dar und ist nicht abschließend.

Die Handlungshilfe finden Sie beim Klick hier!

Auf der Webseite des zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz werden die wichtigsten Fragen diskutiert bzw. beantwortet. Klick hier!

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