Hier informieren wir Sie über die Bauleitplanung im Bereich der Verbandsgemeinde Linz am Rhein. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).
Schnellzugriff:
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan, der keine Außenwirkung entfaltet, dient als Grundlage der planerischen Konzeption der Gemeinden. Planungsträger der Flächennutzungsplanung ist die Verbandsgemeinde.
Bebauungspläne
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und dienen innerhalb eines ausgewählten räumlichen Geltungsbereiches der Schaffung von Baurecht. Entsprechend werden nicht alle Grundstücke von einem Bebauungsplan erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Zeit noch nicht alle Bebauungspläne digital erfasst sind und nachfolgend auf der Homepage zur Verfügung stehen. Planungsträger ist die jeweilige Gemeinde.
Ortsgemeinde Dattenberg
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Ortsgemeinde Leubsdorf
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Stadt Linz am Rhein
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Ortsgemeinde Ockenfels
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Ortsgemeinde St. Katharinen
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Ortsgemeinde Vettelschoß
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen
Bau-Turbo
Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bau-Turbo“) am 30.10.2025 erweitern sich die bauplanungsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Kurz dargestellt umfassen die neuen Regelungen folgende beurteilungsrelevante Inhalte:
- Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten in Bebauungsplangebieten (§ 31 Abs. 3 BauGB)
- Lockerungen hinsichtlich des Einfügungsgebotes (§ 34 Abs. 3a und Abs. 3b BauGB)
- Abweichungen vom geltenden Planungsrecht (§ 246e BauGB)
Hierbei entscheiden die Kommunen selbst, im Rahmen Ihrer Planungshoheit, ob und in welchem Umfang diese Regelungen genutzt werden, um Bauvorhaben auch dann zulassen zu können, wenn sie von den bisherigen planungsrechtlichen Vorschriften abweichen.
Ortsgemeinde Dattenberg
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Ortsgemeinde Leubsdorf
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Stadt Linz am Rhein
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Ortsgemeinde Ockenfels
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Ortsgemeinde St. Katharinen
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide
Ortsgemeinde Vettelschoß
Im Verfahren befindliche Bauanträge/Anträge auf Bauvorbescheide


















